Logo Bad Camberg
 
Bildleiste
 
 
 
Stadtplanlink
 
Stadtverwaltung

Die wichtigsten Aufgaben und Dienstleistungen im Überblick

Die wichtigsten Dienstleistungen im Überblick:

An-; Ab-, Ummeldungen einer Wohnung
Anmeldung (Wohnsitz)
  • gültiger Personalausweis und/oder Reisepass (evtl. aller Familienmitglieder)
  • Frist: innerhalb einer Woche
  • Gebühr: keine
Hinweis: Sollte für Kinder noch kein Ausweis vorhanden sein, bitte Geburtsurkunde mitbringen.

Abmeldung (Wohnsitz)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (evtl. aller Familienmitglieder)
  • Gebühr: keine
Hinweis: Nur erforderlich wenn Wegzug ins Ausland oder wenn es sich um einen Nebenwohnsitz handelt.

Ummeldung (Wohnsitz)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (evtl. aller Familienmitglieder)
  • Gebühr: keine

Beglaubigungen
Unterschriften
  • persönliche Vorsprache unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
  • Bitte leisten Sie Ihre Unterschrift erst bei uns und nicht schon vorher
  • Gebühr: 5- €
Fotokopien
  • Original und Fotokopie des jeweiligen Schriftstückes
  • Gebühr: 2,50 € (pro Beglaubigung)
  • Für den Rentenversicherungsträger sind die Beglaubigungen gebührenfrei (bitte Nachweis vorlegen)
In besonderen Fällen beglaubigt in der Regel ein Notariat, Ortsgerichtsvorsteher oder bei Personenstandsurkunden das ausstellende Standesamt. Bitte erkundigen Sie sich in Zweifelsfällen vorher telefonisch bei uns über die Zuständigkeit.

Bescheinigungen (Aufenthalts-, Haushalts-, Lebens-, Melde-)
  • Antragsteller muß in Bad Camberg gemeldet sein
  • Persönliche Vorsprache unter Vorlage des Personalausweises / Reisepasses
  • Mit Vollmacht möglich (ein Bevollmächtigter benötigt außerdem seinen eigenen Personalausweis oder Reisepass)
  • Haushalts- und Lebensbescheinigungen für Zwecke nach dem Sozialgesetzbuch ( z.B. Rente, Kindergeld) sind gebührenfrei (evtl. besteht hierfür ein Vordruck);
  • Aufenthalts- und Meldebescheinigungen: Gebühr: 8 €
Führungszeugnis
  • persönliche Vorsprache unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
  • Ist das Führungszeugnis für eine Behörde oder sonstige Körperschaft des öffentlichen Rechts bestimmt, benötigen wir die Anschrift und den Verwendungszweck
  • Dauer: ca. 8-10 Tage
  • Gebühr: 13,- €
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • persönliche Vorsprache unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
  • Ist der Auszug für eine Behörde oder sonstige Körperschaft des öffentlichen Rechts bestimmt, benötigen wir die Anschrift und den Verwendungszweck
  • Dauer: ca. 8-10 Tage
  • Gebühr: 13,- €

Kinderreisepässe
  • Antragsformular (Unterschrift beider Erziehungsberechtigten)
  • ggf. alter Kinderausweis/Kinderreisepass
  • 1 Lichtbild nach den neuen Vorschriften (Frontalaufnahme)
  • sind ab dem 7. Lebensjahr (zwecks Unterschrift)
  • Gebühr: 13,- €
UNSER TIPP:
Liegt das Sorgerecht bei nur einem Elternteil, ist ein entsprechender Nachweis erforderlich (z.B. Alleinsorgemitteilung des Jugendamtes, Urteil/Beschluss über Sorgerecht, Bestallung als Vormund)
Einige Länder erkennen den Kinderreisepass nicht oder nur eingeschränkt an. Informationen über die Anerkennung von Kinderreisepässen geben die jeweiligen Auslandsvertretungen, Ihr Reisebüro oder Ihr Bürgerbüro.

Verlängerung bzw. Aktualisierung des Kinderreisepasses

Antragsformular (Unterschrift beider Erziehungsberechtigten)

  • Kinderreisepass
  • 1 Lichtbild nach den neuen Vorschriften (Frontalaufnahme)
  • Kind (zwecks Unterschrift)
  • Gebühr: 6,- €
UNSER TIPP:
Liegt das Sorgerecht bei nur einem Elternteil, ist ein entsprechender Nachweis erforderlich (z.B. Alleinsorgemitteilung des Jugendamtes, Urteil/Beschluss über Sorgerecht, Bestallung als Vormund)

Personalausweis
  • persönliche Vorsprache notwendig bei Vorlage des bisherigen Personalausweises oder Reisepasses; bei erstmaliger Antragstellung Kinderausweis/ Kinderreisepass
  • bei Personen unter 16 Jahren muss Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegen
  • 1 aktuelles Lichtbild
  • Gebühr: 8 € (Ausnahme: 1. Personalausweis mit Vollendung des 16. Lebensjahres kostenfrei)

Reisepass
  • persönliche Vorsprache notwendig bei Vorlage des bisherigen Personalausweises, Reisepasses oder Kinderausweises/Kinderreisepasses
  • bei Personen unter 18 Jahren muss Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegen
  • 1 aktuelles Lichtbild nach den neuen Vorschriften (Frontalaufnahme)
  • Gebühr: 37,50 € (unter 26 Jahren) bzw. 59,00 € über 26 Jahren)


Lohnsteuerkarten

Erstausstellung oder weitere Lohnsteuerkarten (Kl. VI)
  • persönlich unter Vorlage Personalausweis/Reisepass; auch telefonisch oder schriftlich möglich
  • Erstausstellung für Kinder unter 14 Jahren benötigen wir die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
  • Gebühr: keine
Wechsel der Lohnsteuerklasse
  • Lohnsteuerkarten beider Ehegatten
  • Änderung nur möglich zum nächsten Monatsersten
  • Gebühr: keine
Ersatzlohnsteuerkarte
  • persönliche Vorsprache (unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses), da wir eine Verlusterklärung von Ihnen benötigen
  • Ersatzlohnsteuerkarten sind gebührenpflichtig
  • Gebühr: 5,- €
Eintrag von Kinderfreibeträgen
  • Kinderfreibeträge für Kinder über 18 Jahren werden nicht von der Stadt, sondern nur vom Finanzamt eingetragen werden. Im Bürgerbüro gibt es die entsprechenden Anträge dafür. Die Lohnsteuerkarte wird dann mit dem ausgefüllten Antrag ans Finanzamt geschickt.
Suche