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Interaktiver Stadtplan für Bad Camberg


Hier erfahren Sie alles zu den städtsichen Gremien und deren Sitzungen ...


Amtliche Bekanntmachungen

30.04. Eröffnung des Freizeit- und Erholungsbades

 Das Freizeit- und Erholungsbad wird am Donnerstag, 17.05.2012 um 10.00 Uhr mit vorgewärmter Wassertemperatur eröffnet.
Es gelten nachstehende Öffnungszeiten:
                        Montag                        10.00 bis 19.00 Uhr
                        Dienstag                      10.00 bis 20.00 Uhr
                        Mittwoch                      07.00 bis 20.00 Uhr
                        Donnerstag                   10.00 bis 20.00 Uhr
                        Freitag                         10.00 bis 20.00 Uhr
                        Samstag                      10.00 bis 20.00 Uhr
                        Sonntag                       10.00 bis 20.00 Uhr

Der Einlass in das Bad erfolgt bis spätestens 1 Stunde vor Ablauf der Öffnungszeit. Bei ungünstiger Witterung (Temperaturen unter 17° oder Dauerregen), wegen Betriebsstörungen oder aus anderen wichtigen Gründen kann die vorstehende Betriebszeit beschränkt werden bzw. bestimmte Teile des Bades gesperrt werden.

26.04.

Wasserrechtliches Verfahren für den Hydrologisch-siedlungsökologischen Rahmenplan zur Neuordnung der Entwässerungssituation im Einzugsbereich des Krimmelbaches in Bad Camberg

   
26.04.

Bauleitplanung der Stadt Bad Camberg Bebauungsplan „Blumenweg“ in der Kernstadt Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB hier: Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB
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23.04.

Verordnung zur Ersten Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Bad Camberg vom 28.02.2002

Diese Verordnung tritt am 01.07.2012 in Kraft. Weiter lesen...

   
16.04.

Schließung des Hallenbades im Bürgerhaus "Kurhaus Bad Camberg"

Der Magistrat der Stadt Bad Camberg hat beschlossen, dass das Hallenbad im Bürgerhaus "Kurhaus Bad Camberg" mit Ablauf des Sonntag, 29. April 2012 geschlossen wird.

   
 20.04.   Abräumung von Reihengrabstätten auf den Friedhöfen in Bad Camberg, Dombach, Erbach, Oberselters, Schwickershausen, Würges und Abräumung von Urnenreihengrabstätten auf dem Friedhof in Bad Camberg.

Gemäß § 18 Abs. 2 der zur Zeit gültigen Friedhofssatzung der Stadt Bad Camberg wird hiermit die Abräumung nachstehender Reihengrabstätten, deren Ruhefristen von 30 Jahren abgelaufen sind, sowie die Abräumung nachstehender Urnenreihengrabstätten, deren Ruhefristen von 20 Jahren abgelaufen sind, öffentlich bekannt gemacht. Weiter lesen ...

   
 27.03. Beschlussfassung über die grundhafte Erneuerung eines Teilbereichs der Klopstockstraße in Bad Camberg (Kernstadt)

Der Magistrat der Stadt Bad Camberg hat in seiner Sitzung vom 26.03.2012 festgestellt, dass unter Beachtung der Satzung der Stadt Bad Camberg über das Erheben von Straßenbeiträgen vom 17.02.2009 in Verbindung mit dem Hessischen Gesetz über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 17. März 1970, zuletzt geändert durch Artikel 7b desGesetzes vom 31. Januar 2005 (GVBl. I S. 54) und dem § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl I. S. 786), die grundhafte Erneuerung des Teilstücks der Klopstockstraße zwischen den Flurstücken 352/1 und 346/17 in Bad Camberg-Kernstadt abgeschlossen wurde.

Gleichzeitig wurde festgestellt, dass diese Straße überwiegend dem Anliegerverkehr dient und der Anteil der Stadt Bad Camberg am beitragsfähigen Aufwand gemäß § 3 der Straßenbeitrags-satzung 25 Prozent beträgt.

Die Heranziehungsbescheide werden den in Frage kommenden Grundstückseigentümern in den nächsten Tagen zugestellt.

   
 27.03. Beschlussfassung über die grundhafte Erneuerung eines Teilbereichs der Lessingstraße in Bad Camberg (Kernstadt)

Der Magistrat der Stadt Bad Camberg hat in seiner Sitzung vom 26.03.2012 festgestellt, dass unter Beachtung der Satzung der Stadt Bad Camberg über das Erheben von Straßenbeiträgen vom 17.02.2009 in Verbindung mit dem Hessischen Gesetz über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 17. März 1970, zuletzt geändert durch Artikel 7b desGesetzes vom 31. Januar 2005 (GVBl. I S. 54) und dem § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl I. S. 786), die grundhafte Erneuerung des Teilstücks der Lessingstraße zwischen der Grillparzer Straße und der Grenze der Flurstücke 341/2 (Lessingstraße 4) und 343/1 (Lessingstraße 6) in Bad Camberg-Kernstadt abgeschlossen wurde.

Gleichzeitig wurde festgestellt, dass diese Straße überwiegend dem Anliegerverkehr dient und der Anteil der Stadt Bad Camberg am beitragsfähigen Aufwand gemäß § 3 der Straßenbeitrags-satzung 25 Prozent beträgt.

Die Heranziehungsbescheide werden den in Frage kommenden Grundstückseigentümern in den nächsten Tagen zugestellt.

   
 27.03. Widmung des Teilstücks der Lessingstraße zwischen der Kleiststraße und der Klopstockstraße in Bad Camberg für den öffentlichen Verkehr

Der Magistrat der Stadt Bad Camberg hat in seiner Sitzung vom 26.03.2012 festgestellt, dass das Teilstück der Lessingstraße zwischen der Kleiststraße (ab Flurstück 343/1) und der Klopstockstraße (bis Flurstück 348/4) endgültig augebaut ist und dem öffentlichen Straßenverkehr als Gemeindestraße (Ortsstraße) gemäß den Vorschriften des Hessischen Straßengesetzes vom 08.06.2004, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.12.2011 (GVBl I S. 817), insbesondere der §§ 2,3 und 4, gewidmet wird.

   
 27.03.

Beschlussfassung über den Endausbau der eines Teilstücks der Lessingstraße zwischen der Kleiststraße und der Klopstockstraße in Bad Camberg

Der Magistrat der Stadt Bad Camberg hat in seiner Sitzung vom 26.03.2012 festgestellt, dass unter Beachtung der Satzung der Stadt Bad Camberg über das Erheben von Erschließungsbeiträgen vom 15.06.1982 in Verbindung mit den Bestimmungen der §§ 127 ff Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) geändert worden ist, und dem § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung  der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl I. S. 786) das Teilstück der Stadtstraße „Lessingstraße zwischen der Kleiststraße (Flurstück 343/1) und der Klopstockstraße (348/4)" endgültig ausgebaut ist.

Die Heranziehungsbescheide werden den in Frage kommenden Grundstückseigentümern in den nächsten Tagen zugestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift an den Magistrat der Stadt Bad Camberg zu richten. Es ist angebracht, den Widerspruch zu begründen und einen bestimmten Antrag zu stellen.

   
14.03.

  Wissen zur Rente und Altersversorgung aus erster Hand
Deutschen Rentenversicherung Hessen bietet in Wiesbaden kostenloses Vortragsprogramm

Die Deutsche Rentenversicherung Hessen lädt zu Vortragsveranstaltungen ein. Das Vortragsprogramm ist vielseitig und bietet die Möglichkeit, unter aktuellen Themen auszuwählen. Die Rentenexperten greifen gezielt Fragen auf, mit denen sie in der Beratungspraxis täglich konfrontiert werden. Wer beruflich oder ehrenamtlich mit der Rentenversicherung befasst ist und tiefer in die Materie einsteigen möchte, für den sind die Seminare das Richtige. Die Fachleute helfen dabei, sich ein Grundwissen über die gesetzliche Rentenversicherung aufzubauen und zu vertiefen.

Weiter lesen...

   
  24.02.  

Zweite Änderung der Richtlinien für die Förderung der Vereins-,
Sport- und Jugendarbeit im Bereich der Stadt Bad Camberg

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg hat in ihrer Sitzung am 23. Februar 2012 folgende Zweite Änderung der Richtlinien für die Förderung der Vereins-, Sport- und Jugendarbeit im Bereich der Stadt Bad Camberg verabschiedet.

Artikel I
In Abschnitt D - Sonstige Vereinsförderung - erhält die Ziffer 2 folgende neue Fassung:
Die gleiche Regelung gilt auch für die Musikzüge der Turngemeinde Camberg 1848 e.V., des Turnvereines Würges 1904 e.V., die Flötengruppe der kath. Kirchengemeinde Erbach/ Oberselters, die Jagdhornbläsergruppe Goldener Grund e.V., den Jazzclub Goldener Grund e.V, dem Verein Lokale Agenda 21 e.V., dem Kulturkreis Schwickershausen e.V., dem Verein Kunstsalon -freie Kunstschule-, Verschönerungsverein Erbach e.V., Verschönerungsverein Oberselters e.V., und den Verschönerungsverein Würges 2010 e. V.
Der Autorentreff Bad Camberg e. V. erhält einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 210,00 €.

Artikel II
Diese Richtlinie tritt rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft.

   
13.03. Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Bad Camberg IV -Würges
 
Der Direktor des Amtsgerichts Limburg hat mit Beschluss vom 08.03.2012 gemäß § 7 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes Herrn Erhard Zeiger, Erzgebirgstr. 33, Bad Camberg zum Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Bad Camberg IV -Würges ernannt. Er übernimmt das Amt von Herrn Werner Braun.
 
Dieser Beschluss wird hiermit amtlich bekannt gemacht. 
   
05.03.

Vereinfachte Umlegung in der Stadt Bad Camberg, Gemarkung Camberg;
Umlegungsgebiet „Beuerbacher Landstraße"
Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes

In der Vereinfachten Umlegung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414) §§ 80 ff. in der derzeit gültigen Fassung

Gemarkung: Camberg                  Flur: 10 + 11
Verfahrensgebiet:  „ Beuerbacher Landstraße "

wird nach § 83 Abs.1 BauGB bekannt gemacht, dass am 25.02.2012 der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 16.01.2012 unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile eingewiesen (§ 83 Abs.2 BauGB).
Soweit in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücks-teilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich.
Die ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil des Grundstückes, dem sie zugewiesen werden.
Dingliche Rechte an diesen Grundstücken erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile (§ 83 Abs.3 BauGB).

Die Geldleistungen sind fällig.

   
18.01.

Information zur Festsetzung der Hundesteuer 2012

Für Hundesteuer, deren Besteuerungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderstellung nicht geändert hat, wird auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden für das Jahr 2012 verzichtet. Dafür wird die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2012 mit dem zuletzt erteilten Steuerbescheid und dem festgesetzten Jahresbetrag erhoben. Nur bei Änderungen der Berechnungsgrundlage werden Änderungsbescheide erteilt.
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18.01.

Information zur Festsetzung der Grundsteuer 2012

Für Grundbesitz, dessen Besteuerungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderstellung nicht geändert hat, wird auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2012 verzichtet.
Nur bei der Änderung der Besteuerungsgrundlagen werden Änderungsbescheide erteilt.
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