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Lebenslagen

Heirat

Sie und Ihr Partner haben beschlossen, den Bund der Ehe miteinander zu schließen? Dann erwartet Sie ein ganz besonderes Ereignis. Bevor Sie einander aber das Jawort geben können, müssen Sie noch einige Vorbereitungen treffen. Neben den vielseitigen Entscheidungen und Besorgungen für das Fest müssen Sie auch mancherlei Formalitäten erledigen. Insbesondere wenn Sie an einem bestimmten Tag heiraten möchten, sollten Sie frühzeitig Ihre Eheschließung beim Standesamt anmelden.

Hinweis: Wenn Sie vor einem Vertreter einer Religionsgemeinschaft oder Bekenntnisgemeinschaft die Ehe schließen möchten, so darf dieser die Trauung erst vornehmen, wenn Sie sich das offizielle Jawort vor einem Standesbeamten gegeben haben. In Deutschland ist eine Eheschließung nur gültig, wenn sie von einem Standesbeamten vorgenommen wird.

Aber selbst nach der Hochzeit warten noch einige organisatorische Notwendigkeiten, wie zum Beispiel die Namensänderung in Ihrem Personalausweis oder Reisepass.

Hinweis: Wenn Sie Witwen- oder Witwerrente beziehen und nun wieder heiraten, verlieren Sie diesen Rentenanspruch. Sie können aber eine Rentenabfindung beantragen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den Informationsbroschüren "Tipps für Rentnerinnen und Rentner" und "Renten an Hinterbliebene sichern die Existenz" der Deutschen Rentenversicherung.

Detaillierte Informationen zu einzelnen Verfahren, wie zum Beispiel Zuständigkeiten, Voraussetzungen, Abläufe, erforderliche Unterlagen, Fristen und Kosten, erhalten Sie in den weiterführenden Kapiteln.



Stand: 29.05.2007.

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