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Lebenslagen

Entziehung einer Fahrerlaubnis

Wenn seitens der Straßenverkehrsbehörde Zweifel an der Eignung zum Führen eines Fahrzeuges bestehen, ist die Behörde verpflichtet, diesen Bedenken nachzugehen und entsprechend zu reagieren. Sollte die Prüfung ergeben, dass Sie aus verschiedenen Gründen nicht geeignet sind, ein Kraftfahrzeug zu führen, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Im Zuge eines Strafverfahrens kann auch ein Gericht eine solche Entziehung anordnen.

Als Gründe für eine fehlende Eignung können gelten:  

  • körperliche Beeinträchtigungen
  • gesundheitliche Einschränkungen
  • wiederholte Verkehrsverstöße (also eine entsprechende Punkteanzahl im Verkehrszentralregister) oder Verkehrsstraftaten
  • Drogen- und/oder Alkoholmissbrauch


Hinweis: Die Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung geben Aufschluss über die konkreten Voraussetzungen fehlender Eignung und in welchen Ausnahmefällen trotzdem eine eingeschränkte Fahrerlaubnis erteilt werden kann.

Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis durch eine Behörde oder ein Gericht entzogen, müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis stellen. Detaillierte Informationen erhalten Sie in den weiterführenden Kapiteln.

Stand: 29.05.2007.

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