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Lebenslagen

Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass

Wer häufig reist, weiß, dass er sich bei einem Grenzübertritt ausweisen können muss. Insbesondere innerhalb der Europäischen Union (EU) reicht dafür ein Personalausweis aus. Bei Reisen in andere Länder ist in der Regel ein Reisepass notwendig. Aber Personalausweis und Reisepass werden auch im Inland benötigt, denn in Deutschland besteht Ausweispflicht. Das bedeutet, dass jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen muss.

Wir informieren Sie in diesem Kapitel, wie Sie einen Personalausweis, einen Reisepass oder einen Kinderreisepass beantragen können. Sie erfahren außerdem, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie Ihr amtliches Personaldokument verlieren. Wenn Sie aufgrund eines Umzugs eine neue Anschrift bekommen oder sich Ihr Name ändert (zum Beispiel bei Heirat oder Scheidung), hat auch dies Auswirkungen auf Ihre Dokumente. Wir erläutern Ihnen, wie Sie Ihre Personaldokumente aktualisieren lassen.

Auch Kinder unter 16 Jahren müssen sich bei einem Grenzübertritt ausweisen können. Es besteht unter anderem die Möglichkeit, einen Kinderreisepass oder einen Reisepass für das Kind ausstellen zu lassen. Näheres erfahren Sie in dem Kapitel "Kinderreisepass".

Detaillierte Informationen zu einzelnen Verfahren, wie zum Beispiel Zuständigkeiten, Voraussetzungen, Abläufe, erforderliche Unterlagen, Fristen und Kosten, erhalten Sie in den weiterführenden Kapiteln.



Stand: 01.11.2007

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