Logo Bad Camberg
 
Bildleiste
 
 
 
Stadtplanlink
 
Lebenslagen

Allgemeine Informationen zum Reisepass

Sie sind als Deutscher grundsätzlich verpflichtet, einen gültigen Reisepass mit sich zu führen und ihn auf Verlangen vorzuzeigen, wenn Sie in das Ausland reisen oder wieder nach Deutschland einreisen. Allerdings erkennen die meisten europäischen Staaten den Personalausweis als Passersatz an. Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind (zum Beispiel Island, Norwegen und die Schweiz). Für die Einreise in andere Staaten benötigen Sie wiederum zusätzlich zum Reisepass ein Visum.

Bitte beachten Sie: Vor Antritt einer Auslandsreise sollten Sie sich daher rechtzeitig informieren, welche Dokumente Sie für die Einreise benötigen beziehungsweise wie lange diese noch gültig sein müssen. Länder- und Reiseinformationen dazu erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts.

In Deutschland erfüllen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Ausweispflicht, wenn Sie einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Einen Personalausweis benötigen Sie dann nicht zusätzlich.

Hinweis: Im Reisepass ist jedoch lediglich Ihr Wohnort aufgeführt. Der Personalausweis enthält dagegen Ihre vollständige Wohnanschrift.

Im November 2005 wurde der elektronische Reisepass (sogenannter ePass) eingeführt. Er enthält das digitale Passfoto als erstes biometrisches Merkmal auf dem Chip. Passbilder müssen deshalb biometrietauglich sein. Seit dem 1. November 2007 enthält der Chip auf dem ePass als weiteres biometrisches Merkmal zwei Fingerabdrücke. Die biometrischen Merkmale im Reisepass ermöglichen die eindeutige Ermittlung der Identität einer Person und steigern dadurch die Sicherheit und Verlässlichkeit des Dokuments.

Hinweis: Reisepässe, die vor dem 1. November 2007 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit.

Tipp: Nähere Informationen zum ePass und zu den biometrischen Merkmalen bietet Ihnen das Bundesministerium des Innern.

Unter bestimmten Umständen haben Sie die Möglichkeit, sich mehrere Reisepässe ausstellen zu lassen. Zum Beispiel, wenn Visaeinträge vorangegangener Reisen Ihnen bei der Einreise in andere Länder Schwierigkeiten bereiten könnten.

Wenn Sie besonders dringend einen gültigen Reisepass benötigen, können Sie zusammen mit dem Reisepass einen vorläufigen Reisepass beantragen.

Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, Kinder in den Reisepass oder den vorläufigen Reisepass eintragen zu lassen. Benötigt Ihr Kind ein amtliches Personaldokument, kann ihm ein eigener Reisepass oder ein Kinderreisepass ausgestellt werden.

Detaillierte Informationen zu einzelnen Verfahren, wie zum Beispiel Zuständigkeiten, Voraussetzungen, Abläufe, erforderliche Unterlagen, Fristen und Kosten, erhalten Sie in den weiterführenden Kapiteln.



Stand: 01.11.2007

nach oben

Suche