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Lebenslagen

Führerschein und Fahrerlaubnis

Um ein Kraftfahrzeug auf deutschen Straßen lenken zu dürfen, benötigen Sie eine entsprechende Fahrerlaubnis, die je nach Fahrzeugtyp (Auto, Motorrad, Lkw oder Bus) in verschiedene Klassen eingeteilt ist. Der Führerschein dokumentiert die jeweilige Fahrerlaubnis.

Zunächst wird die Fahrerlaubnis auf Probe erteilt. Diese Probezeit dauert zwei Jahre. Verkehrsverstöße innerhalb dieses Zeitraums führen jedoch zur Verlängerung der Probezeit.

Bitte beachten Sie: Seit dem 1. August 2007 besteht für Fahranfänger und junge Fahrer am Steuer ein absolutes Alkoholverbot. Das Alkoholverbot gilt für all diejenigen, die sich noch in der Probezeit befinden und für alle jungen Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei Verstoß gegen dieses Verbot drohen im Regelfall mindestens 125 Euro Bußgeld und zwei Punkte im Verkehrszentralregister. Bei Fahranfängern, die sich noch in der Probezeit befinden, verlängert sich außerdem die Probezeit um zwei Jahre und es wird ein Aufbauseminar angeordnet. Bei einer Alkoholisierung von 0,5 Promille oder mehr droht sowohl Fahrern in der Probezeit als auch Fahrern unter 21 Jahren zudem ein Fahrverbot.

Die Erteilung von Fahrerlaubnissen ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden, etwa an ein Mindestalter. Zum Beispiel muss für die Erlaubnis, ein Auto zu fahren, das 18. Lebensjahr vollendet sein. Außerdem ist eine Prüfung erfolgreich zu absolvieren. Es gibt jedoch die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren die Ausbildung für die Fahrerlaubnis zu beginnen.

Tipp: Hessen nimmt an dem Modellversuch Führerschein ab 17 - Begleitetes Fahren teil.

Hinweis: Bei der Fahrerlaubnis für Menschen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen des Bewegungsapparates sind einige Bedingungen enthalten, zum Beispiel notwendige Spezialvorrichtungen am Fahrzeug. Jedenfalls ist eine Bestätigung der Fahrtüchtigkeit durch einen Arzt vorzuweisen. Informationen gibt jeder Arzt.

Der Führerschein muss bei einer Namensänderung nicht zwingend geändert werden, Sie können jedoch eine Namensänderung im Führerschein vornehmen lassen. Da der Führerschein keine Adressangabe enthält, wirkt sich eine Adressänderung überhaupt nicht auf ihn aus.

Hinweis: In den Fahrzeugpapieren hingegen müssen Sie sowohl eine Namensänderung als auch eine Adressänderung eintragen lassen.

Detaillierte Informationen zu einzelnen Verfahren, wie zum Beispiel Zuständigkeiten, Voraussetzungen, Abläufe, erforderliche Unterlagen, Fristen und Kosten, erhalten Sie in den weiterführenden Kapiteln.

Stand: 25.02.2008

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