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Fahrzeugkauf, Fahrzeuganmeldung

Wer ein Fahrzeug kauft, steht anfänglich vor einer Flut von Fragen. Auf dieser Seite und in den folgenden Abschnitten finden Sie Antworten auf diese Fragen.

Die Qual der Wahl beim Fahrzeugkauf

Der Kauf eines Fahrzeugs, egal ob neu oder gebraucht, verursacht in jedem Fall überdurchschnittliche Kosten. Aus diesem Grund ist es wichtig, es mit Vertragspartnern zu tun zu haben, denen Sie uneingeschränkt vertrauen können. Dies gilt für Händler ebenso wie für Privatpersonen. Optische oder technische Mängel, die auf den ersten Blick nicht sofort sichtbar sind, trüben nicht nur die Freude am neu erstandenen Fahrzeug, sondern führen auch zu unvorhergesehenen Mehrkosten, Wertverlusten und entsprechenden Rechtsstreitigkeiten.

Die Automobilclubs (zum Beispiel ACE, ADAC, ARCD und AvD) geben in solchen Fällen Hilfestellung. Sie informieren mit Statistiken über die Zuverlässigkeit sowie die Mängelhäufigkeit und Pannenhäufigkeit der verschiedensten Kfz-Marken und Modelle. Außerdem stehen sie - wenn auch meist nur für Mitglieder - für eine technische Begutachtung zur Verfügung.

Tipp: Der Zeitwert von Gebrauchtwagen ist ein wichtiger Anhaltspunkt zur Festlegung des Kaufpreises. Sie können sich darüber im Internet informieren. Es ist auch sinnvoll, anhand von Inseraten den Marktwert Ihres Wunschfahrzeugs einzuschätzen.

Wenn Sie einen Neuwagen bevorzugen, ist es ratsam, zunächst Preisvergleiche anzustellen. So können Sie beim Händler Ihrer Wahl durch geschicktes Verhandeln Preisnachlässe erzielen. Es gibt auch die Möglichkeit, einen Vorführwagen eines Händlers zu erwerben. In diesem Fall müssen Sie einen gewissen, allerdings niedrigen, Tachostand in Kauf nehmen. Dafür bekommen Sie ein solches Auto erheblich günstiger als einen Neuwagen.

Der Kaufvertrag

Sie können den Kaufvertrag mit dem Verkäufer mündlich oder schriftlich abschließen. Sie können aber davon ausgehen, dass Sie bei eventuellen späteren Rechtsstreitigkeiten mit einem schriftlichen Vertrag die besseren Karten haben werden. Bei schriftlichen Verträgen empfiehlt es sich, einen Muster-Kaufvertrag zu verwenden. Die entsprechenden Vordrucke erhalten Sie bei Automobilclubs oder bei Ihrer Versicherung - manche bieten diese auch im Internet als Download an.

Tipp: Achten Sie unbedingt darauf, dass der Kaufvertrag in zweifacher Ausfertigung ausgestellt wird. Ein Exemplar ist für den Verkäufer bestimmt, das andere gehört Ihnen.

Die Übernahme des Fahrzeugs

Wenn Sie das neue Fahrzeug übernehmen, muss Ihnen der Verkäufer außerdem verschiedene Unterlagen aushändigen.

Beim Kauf eines Neuwagens übergibt der Händler Ihnen folgende Unterlagen (sofern er das Fahrzeug für Sie zugelassen hat):

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
  • Fahrzeugschlüssel
  • Bedienungsanleitungen
  • weitere Unterlagen zum Fahrzeug

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens erhalten Sie außerdem:

  • Abmeldebescheinigung (sofern das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2005 vorübergehend stillgelegt wurde)
    Hinweis: Sofern das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt stillgelegt wurde, enthält die Zulassungsbescheinigung Teil I einen Abmeldevermerk.
  • gültige Bescheinigungen über Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Abnahmebescheinigung für eventuelle Ein- und Anbauten

Tipp: Sollte Ihr neu erworbenes Fahrzeug über eine Wegfahrsperre oder über ein Autoradio mit Diebstahlschutz verfügen, achten Sie darauf, dass Sie die entsprechenden PIN-Codes dafür erhalten.

Die Anmeldung des Fahrzeugs

Bevor Sie mit Ihrem neuen Wagen die erste Fahrt antreten, müssen Sie bei der Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung des Wagens stellen.

War der Wagen vor einem Standort- oder Halterwechsel in einem anderen Zulassungsbezirk gemeldet, müssen Sie ihn ummelden. Hat sich der Zulassungsbezirk trotz eines Halterwechsels hingegen nicht geändert, müssen Sie das Fahrzeug umschreiben lassen.

Hinweis: Wenn Sie allerdings mit einem bereits auf Sie zugelassenen Fahrzeug innerhalb eines Zulassungsbezirks umziehen, finden Sie die hierfür erforderlichen Informationen in dem Kapitel "Änderungen von Einträgen".

Detaillierte Informationen zu einzelnen Verfahren, wie zum Beispiel Zuständigkeiten, Voraussetzungen, Abläufe, erforderliche Unterlagen, Fristen und Kosten, erhalten Sie in den weiterführenden Kapiteln.

Stand: 18.02.2008

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