Ausstellung von Ersatzpapieren
Wenn Ihnen Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief) abhandengekommen ist (zum Beispiel durch Verlust oder Diebstahl), müssen Sie sich ein entsprechendes Ersatzdokument ausstellen lassen.
Hinweis: Auch einen verlorengegangenen oder gestohlenen Führerschein müssen Sie ersetzen lassen.
Detaillierte Informationen zu einzelnen Verfahren, wie zum Beispiel Zuständigkeiten, Voraussetzungen, Abläufe, erforderliche Unterlagen, Fristen und Kosten, erhalten Sie in den unten aufgeführten Kapiteln.
Stand: 26.06.2008


