Fahrgastbeförderung
Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen (Pkw) im Linienverkehr führt oder für gewerbsmäßige Ausflugsfahrten oder bei Ferienziel-Reisen verwendet und mit diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert, benötigt eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Um diese zu erhalten, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Nähere Details dazu sowie zu Erlangung und Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erhalten Sie in den weiterführenden Kapiteln.
Stand: 29.05.2007.


