Sterbefall
Der Tod eines Menschen wirft für die Hinterbliebenen viele organisatorische Fragen auf. In diesem Bereich finden Sie Informationen, die Ihnen die notwendigen Schritte erleichtern.
In dem Kapitel Anzeige des Sterbefalls erfahren Sie Einzelheiten über die Ausstellung des Leichenschauscheins, die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt und die Ausstellung einer Sterbeurkunde.Informationen über den Leichenpass und die Beförderung des Leichnams finden Sie in dem Kapitel Einsargung und Beförderung.
Das Kapitel Bestattung gibt Ihnen unter anderem einen Einblick in die verschiedenen Bestattungsarten. Außerdem hält es auch Hinweise zur Tragung der Bestattungskosten für Sie bereit.
Hinweis: In Deutschland muss jeder Leichnam bestattet werden (Bestattungszwang). Vor der Bestattung muss jeder Leichnam zur Feststellung des Todes, der Todesart (natürlicher oder nicht natürlicher Tod) und der Todesursache von einem Arzt untersucht werden (Leichenschau).
Da im Zusammenhang mit einem Sterbefall oftmals Fragen nach einer Patientenverfügung sowie einer Organspende aufkommen, bieten wir Ihnen auch hierzu Hinweise.
Tipp: Die meisten Formalitäten kann ein Bestattungsunternehmen für Sie erledigen. Bestattungsunternehmen finden Sie zum Beispiel auf den Internetseiten des Bundesverbands deutscher Bestatter. Weitere Bestattungsinstitute, die nicht dem Verband angehören, können Sie dem Branchenbuch entnehmen. - Sie sollten auch an die Möglichkeit denken, dass der Verstorbene zu Lebzeiten einen Vorsorgevertrag mirt einem bestimmten Bestattungsunternehmen abgeschlossen haben könnte. Ist dies der Fall, dann sollten Sie sich an dieses Institut wenden.
Tipp: Nehmen Sie auch Unterstützung (zum Beispiel von Telefonseelsorge, karitativen Organisationen und sozialen Diensten) in Anspruch, wenn Sie Rat oder Hilfe brauchen.
Detaillierte Informationen zu einzelnen Verfahren, wie zum Beispiel Zuständigkeiten, Voraussetzungen, Abläufe, erforderliche Unterlagen, Fristen und Kosten, erhalten Sie in den weiterführenden Kapiteln.
Stand: 12.12.2007


