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Lebenslagen

Anzeige des Sterbefalls

Ist ein Mensch verstorben, so muss sein Leichnam zur Feststellung des Todes, des Todeszeitpunkts, der Todesart und Todesursache von einem Arzt untersucht werden (Leichenschau). Nach Beendigung der Leichenschau stellt der Arzt einen Leichenschauschein aus.

Für die Abholung des Leichnams sollten Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Bestattungsinstitute sind in der Regel rund um die Uhr erreichbar.

Tipp: Bestattungsunternehmen finden Sie zum Beispiel auf den Internetseiten des Bundesverbands deutscher Bestatter. Weitere Bestattungsinstitute, die nicht dem Verband angehören, können Sie dem Branchenbuch entnehmen. - Sie sollten auch an die Möglichkeit denken, dass der Verstorbene zu Lebzeiten einen Vorsorgevertrag mir einem bestimmten Bestattungsunternehmen abgeschlossen haben könnte. Ist dies der Fall, dann sollten Sie sich an dieses Institut wenden.

Spätestens an dem auf den Todestag folgenden Werktag muss die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt erfolgen. Hierfür benötigen Sie den Leichenschauschein. Aufgrund der Anzeige nimmt der Standesbeamte eine Eintragung in das Sterbebuch vor. Ab diesem Zeitpunkt kann eine Sterbeurkunde ausgestellt werden.
Detaillierte Informationen zu einzelnen Verfahren, wie zum Beispiel Zuständigkeiten, Voraussetzungen, Abläufe, erforderliche Unterlagen, Fristen und Kosten, erhalten Sie in den weiterführenden Kapiteln.

Stand: 29.05.2007.

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