Fahrzeug
Mobilität ist im Berufs- wie auch im Privatleben heute oft eine Notwendigkeit und Selbstverständlichkeit. Fahrzeuge dienen einerseits als reine Transportmittel, andererseits sind sie für viele Menschen mehr als nur Gebrauchsgegenstände. Da mit einem Fahrzeug aber auch verschiedene Formalitäten verbunden sind, finden Sie in diesem Bereich eine Vielzahl an Informationen rund um das Thema Fahrzeug.
In dem Kapitel "Fahrzeugkauf, Fahrzeuganmeldung" geben wir Ihnen einige Hinweise darauf, was bei einem Fahrzeugkauf wichtig ist. Da Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen grundsätzlich nur in Betrieb gesetzt werden dürfen, wenn sie zugelassen sind, finden Sie in diesem Kapitel zudem Informationen über die für eine Zulassung erforderlichen Behördengänge.
Als Eigentümer beziehungsweise Halter eines Kraftfahrzeugs haben Sie bestimmte Pflichten: Sie müssen die vorgeschriebenen Haupt- und Abgasuntersuchungen vornehmen lassen, stets korrekte Fahrzeugdokumente haben, Kfz-Steuer zahlen und sich um eine angemessene Versicherung kümmern. In den entsprechenden Kapiteln erfahren Sie, wie Sie dabei am besten vorgehen.
Ein eigener Bereich erläutert Ihnen die Unterschiede zwischen den verschiedenen Kennzeichen, die je nach Notwendigkeit anzufordern sind: vom Ausfuhrkennzeichen bis zum roten Kennzeichen für Händler.
Wer sich von seinem Fahrzeug trennt (egal, ob er es verkauft oder stilllegen lässt), hat sich ebenfalls an bestimmte Formalitäten zu halten. In dem Kapitel "Fahrzeugverkauf, Fahrzeugabmeldung" erfahren Sie, was Sie berücksichtigen müssen.
Hinweis: Zur Sicherung der Luftqualität gelten EU-weit für verschiedene Schadstoffe (zum Beispiel Stickstoffdioxid und Feinstaub) bestimmte Grenzwerte. Um Grenzwertüberschreitungen zu vermeiden und die Belastung der Luft durch Abgase dauerhaft zu verringern, müssen Kommunen, deren Gebiet hoch belastet ist, im Rahmen von sogenannten Luftreinhalte- und Aktionsplänen entsprechend geeignete Maßnahmen festlegen. Diese Maßnahmen können auch Verkehrsbeschränkungen umfassen. In Zonen, die durch Verkehrszeichen als sogenannte Umweltzonen gekennzeichnet sind, dürfen Fahrzeuge grundsätzlich gar nicht fahren. Nur wenn ein Zusatzzeichen die Zufahrt für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppen erlaubt, dürfen entsprechende gekennzeichnete Fahrzeuge in die Umweltzone einfahren. Die Kennzeichnung erfolgt durch eine Plakette (sogenannte Feinstaubplakette). Die Plakette erhalten Sie bei den Zulassungsbehörden sowie den für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen (zum Beispiel Kfz-Werkstätten, TÜV oder DEKRA). Weitere Informationen zur Feinstaubplakette erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit finden Sie eine Übersicht über die Kommunen, die Umweltzonen einrichten.
Detaillierte Informationen zu einzelnen Verfahren, wie zum Beispiel Zuständigkeiten, Voraussetzungen, Abläufe, erforderliche Unterlagen, Fristen und Kosten, erhalten Sie in den weiterführenden Kapiteln.
Stand: 18.02.2008


