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Lebenslagen

Namensführung nach einer Scheidung

Sie können den Ehenamen nach der Scheidung weiterhin führen, auch wenn nicht Ihr Geburtsname beziehungsweise der Name, den Sie vor Bestimmung eines Ehenamens geführt haben, der Ehename geworden ist. Darüber hinaus stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

  • Sie können Ihren Geburtsnamen wieder annehmen oder den Namen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens führten,
  • Sie können Ihren Geburtsnamen oder den zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen beziehungsweise anfügen (Bestimmung eines Begleitnamens) oder
  • Sie können die Entscheidung, dem Ehenamen einen Begleitnamen (Ihr Geburtsname oder der bis zur Bestimmung des Ehenamens geführte Name) voranzustellen oder anzufügen, widerrufen. Allerdings können Sie nach erfolgtem Widerruf nicht erneut einen Begleitnamen bestimmen.

Wenn Sie Ihren Namen neu gestalten möchten, müssen Sie hierfür gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung abgeben.

Hinweis: Wenn Sie nach einer Scheidung erneut heiraten, können Sie den "erheirateten" Ehenamen, den Sie aus der vorangegangenen Ehe beibehalten haben, auch zum Ehenamen in der neuen Ehe bestimmen.

Falls Sie Ihren Namen ändern, wirkt sich dies nicht auf den Familiennamen von Kindern aus der geschiedenen Ehe aus.



Stand: 16.10.2006

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