Scheidungsfolgen
Mit einer Scheidung sind eine Vielzahl rechtlicher Folgen verbunden. Jedoch nicht alle Scheidungsfolgen müssen im Scheidungsverfahren geregelt werden.
Lediglich der Versorgungsausgleich wird in jedem Scheidungsverfahren von Amts wegen durch das Familiengericht durchgeführt. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften zwischen den Ehegatten verteilt.
Andere Scheidungsfolgen werden durch das Gericht im Scheidungsverfahren nur dann geregelt, wenn einer der Ehegatten dies begehrt. Zu diesen Folgesachen gehören beispielsweise die Zuweisung der Ehewohnung, die Verteilung des Hausrats, der Unterhalt des geschiedenen Ehegatten und der Kindesunterhalt.
Hinweis: Wenn die Ehegatten ein Konto haben, das auf den Namen beider Ehegatten geführt wird und auf das beide gemeinsam oder einzeln Zugriff haben (gemeinsames Konto), hat jeder Ehegatte bei Scheidung einen Anspruch auf die Hälfte des Kontoguthabens. Wenn das gemeinsame Konto überzogen ist, haben beide Ehegatten gemeinsam Schulden bei der Bank.
Detaillierte Informationen zu einzelnen Verfahren, wie zum Beispiel Zuständigkeiten, Voraussetzungen, Abläufe, erforderliche Unterlagen, Fristen und Kosten, erhalten Sie in den weiterführenden Kapiteln.
Stand: 16.10.2006


