Logo Bad Camberg
 
Bildleiste
 
 
 
Stadtplanlink
 
Lebenslagen

Checkliste für die Geburt

Ein Service von Bad Camberg
Kurzfassung zum Ausdrucken
Details und Tipps unter Leitfaden-Geburt


Vor der Geburt


  • Arbeitgeber möglichst bald informieren

    • über Schwangerschaft und voraussichtlichen Entbindungstermin
    • während Schwangerschaft und nach Entbindung gelten besondere arbeitsrechtliche Schutzvorschriften für Frauen

  • Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung

    • bis 31. Schwangerschaftswoche: alle vier Wochen
    • ab 32. Schwangerschaftswoche: alle zwei Wochen
    • ab 36. Schwangerschaftswoche: einmal wöchentlich
    • häufigere Untersuchungen bei kompliziertem Schwangerschaftsverlauf (Infektionen, Blutungen, Risikoschwangerschaften)
    • Arbeitgeber muss ohne Verdienstausfall freistellen
    • Kosten für Vorsorgeuntersuchungen übernehmen gesetzliche bzw. private Krankenversicherungen
    • ohne Krankenversicherung: unter Umständen Anspruch auf Hilfe durch das Sozialamt
  • Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    • ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe
    • Versorgung mit Arzneimitteln, Verbandmitteln und Heilmitteln
    • stationäre Entbindung
    • häusliche Pflege
    • Haushaltshilfe
    • Mutterschaftsgeld


  • Mutterpass

    • spätestens nach der zweiten Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung
    • durch behandelnden Frauenarzt oder Hebamme
    • Mutterpass immer bei sich haben und zu Untersuchungen mitbringen


  • Entbindungsstätte auswählen (Krankenhaus, Geburtshaus, Zuhause)

    • Informationen einholen, Einrichtung besichtigen
  • Namensentscheidung treffen

    • Vorname muss das Geschlecht des Kindes erkennen lassen
    • anstößige und lächerliche Bezeichnungen sind unzulässig
    • Familienname des Kindes (Geburtsname) muss bestimmt werden, wenn beide Elternteile sorgeberechtigt sind und keinen Ehenamen führen




Die letzten Wochen vor der Geburt


  • ärztliche Bescheinigung über voraussichtlichen Entbindungstermin holen

    • frühestens sieben Wochen, spätestens einige Tage vor voraussichtlichem Entbindungstermin durch Arzt bestätigen lassen
  • Mutterschaftsgeld beantragen
  • Familienversicherung mit Krankenkasse klären
  • Elternzeit anmelden

    • wenn unmittelbar nach der Mutterschutzfrist, dem Arbeitgeber spätestens sechs Wochen vor Beginn der Elternzeit bekannt geben
    • wenn später, Frist von acht Wochen vor Beginn der Elternzeit einhalten
  • Erstausstattung für Ihr Kind besorgen

    • z. B. Strampelanzüge, Schlafanzüge, Schlafsack, Socken, Mütze, Babybett, Bettwäsche, Windeln, Wickeltisch, Wickelunterlage, Kinderwagen, Körperpflegemittel
  • rechtzeitig Koffer packen für die Entbindung und die Anzeige der Geburt

    • Mutterpass, Personalausweis oder Reisepass, Krankenversichertenkarte, Kostenübernahmeschein bzw. Einweisungsschein
    • wenn Mutter verheiratet: beglaubigte Abschrift aus Familienbuch bzw. Heiratsurkunde
    • wenn Mutter ledig: Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde der Mutter, gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde des Vaters und Nachweis über bereits abgegebene Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung sowie sonstige Erklärungen
    • wenn Mutter geschieden ist: beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der geschiedenen Ehe mit Scheidungsvermerk; ist kein Familienbuch angelegt (zum Beispiel bei Heirat im Ausland): Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
    • wenn Mutter verwitwet: beglaubigte Abschrift aus Familienbuch mit Vermerk, dass Ehemann verstorben; ist kein Familienbuch angelegt (z.B. bei Heirat im Ausland): Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehemanns
    • wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und der Vater die Vaterschaft bereits anerkannt hat: Abstammungsurkunde oder Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters sowie Nachweis über eine bereits abgegebene Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung sowie gegebenenfalls sonstiger Erklärungen
    • persönliche Gegenstände für Krankenhausaufenthalt
    • Erstausstattung für Kind im Krankenhaus (z.B. Strampelanzug, Socke, Mütze, Windeln)


Nach der Geburt


  • Geburt beim Standesamt anzeigen

    • Geburt in öffentlichem Krankenhaus: Anzeige erfolgt durch den Leiter der Einrichtung
    • Geburt in privatem Krankenhaus: Anzeige erfolgte nur, wenn Einrichtung dazu befugt ist


  • Antrag für Mutterschaftsgeld nach der Entbindung stellen

    • mit "Geburtsbescheinigung zum Zwecke der Mutterschaftshilfe"
  • Erziehungsgeld beantragen
  • Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen
  • Geburtsanzeige an Familie, Freunde senden

Stand: 14.11.2006

nach oben

Suche