Checkliste für die Geburt
Ein Service von Bad Camberg
Kurzfassung zum Ausdrucken
Details und Tipps unter Leitfaden-Geburt
Vor der Geburt
- Arbeitgeber möglichst bald informieren
- über Schwangerschaft und voraussichtlichen Entbindungstermin
- während Schwangerschaft und nach Entbindung gelten besondere arbeitsrechtliche Schutzvorschriften für Frauen
- Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung
- bis 31. Schwangerschaftswoche: alle vier Wochen
- ab 32. Schwangerschaftswoche: alle zwei Wochen
- ab 36. Schwangerschaftswoche: einmal wöchentlich
- häufigere Untersuchungen bei kompliziertem Schwangerschaftsverlauf (Infektionen, Blutungen, Risikoschwangerschaften)
- Arbeitgeber muss ohne Verdienstausfall freistellen
- Kosten für Vorsorgeuntersuchungen übernehmen gesetzliche bzw. private Krankenversicherungen
- ohne Krankenversicherung: unter Umständen Anspruch auf Hilfe durch das Sozialamt
- Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe
- Versorgung mit Arzneimitteln, Verbandmitteln und Heilmitteln
- stationäre Entbindung
- häusliche Pflege
- Haushaltshilfe
- Mutterschaftsgeld
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- Mutterpass
- spätestens nach der zweiten Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung
- durch behandelnden Frauenarzt oder Hebamme
- Mutterpass immer bei sich haben und zu Untersuchungen mitbringen
-
- Entbindungsstätte auswählen (Krankenhaus, Geburtshaus, Zuhause)
- Informationen einholen, Einrichtung besichtigen
- Namensentscheidung treffen
- Vorname muss das Geschlecht des Kindes erkennen lassen
- anstößige und lächerliche Bezeichnungen sind unzulässig
- Familienname des Kindes (Geburtsname) muss bestimmt werden, wenn beide Elternteile sorgeberechtigt sind und keinen Ehenamen führen
Die letzten Wochen vor der Geburt
- ärztliche Bescheinigung über voraussichtlichen Entbindungstermin holen
- frühestens sieben Wochen, spätestens einige Tage vor voraussichtlichem Entbindungstermin durch Arzt bestätigen lassen
- Mutterschaftsgeld beantragen
- Familienversicherung mit Krankenkasse klären
- Elternzeit anmelden
- wenn unmittelbar nach der Mutterschutzfrist, dem Arbeitgeber spätestens sechs Wochen vor Beginn der Elternzeit bekannt geben
- wenn später, Frist von acht Wochen vor Beginn der Elternzeit einhalten
- Erstausstattung für Ihr Kind besorgen
- z. B. Strampelanzüge, Schlafanzüge, Schlafsack, Socken, Mütze, Babybett, Bettwäsche, Windeln, Wickeltisch, Wickelunterlage, Kinderwagen, Körperpflegemittel
- rechtzeitig Koffer packen für die Entbindung und die Anzeige der Geburt
- Mutterpass, Personalausweis oder Reisepass, Krankenversichertenkarte, Kostenübernahmeschein bzw. Einweisungsschein
- wenn Mutter verheiratet: beglaubigte Abschrift aus Familienbuch bzw. Heiratsurkunde
- wenn Mutter ledig: Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde der Mutter, gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde des Vaters und Nachweis über bereits abgegebene Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung sowie sonstige Erklärungen
- wenn Mutter geschieden ist: beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der geschiedenen Ehe mit Scheidungsvermerk; ist kein Familienbuch angelegt (zum Beispiel bei Heirat im Ausland): Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
- wenn Mutter verwitwet: beglaubigte Abschrift aus Familienbuch mit Vermerk, dass Ehemann verstorben; ist kein Familienbuch angelegt (z.B. bei Heirat im Ausland): Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehemanns
- wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und der Vater die Vaterschaft bereits anerkannt hat: Abstammungsurkunde oder Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters sowie Nachweis über eine bereits abgegebene Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung sowie gegebenenfalls sonstiger Erklärungen
- persönliche Gegenstände für Krankenhausaufenthalt
- Erstausstattung für Kind im Krankenhaus (z.B. Strampelanzug, Socke, Mütze, Windeln)
Nach der Geburt
- Geburt beim Standesamt anzeigen
- Geburt in öffentlichem Krankenhaus: Anzeige erfolgt durch den Leiter der Einrichtung
- Geburt in privatem Krankenhaus: Anzeige erfolgte nur, wenn Einrichtung dazu befugt ist
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- Antrag für Mutterschaftsgeld nach der Entbindung stellen
- mit "Geburtsbescheinigung zum Zwecke der Mutterschaftshilfe"
- Erziehungsgeld beantragen
- Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen
- Geburtsanzeige an Familie, Freunde senden
Stand: 14.11.2006


