Die nachstehende Erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO ) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen wurde erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung der Stadt Bad Camberg
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Haushaltssatzung der Stadt Bad Camberg für das Haushaltsjahr 2020 wird wie folgt erteilt:
1. Die Inanspruchnahme des in § 3 der Nachtragshaushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von bisher max. 538.000 € wird in Höhe von nunmehr max.
2.618.000,00 Euro (in Worten: zwei Millionen sechshundertachtzehntausend Euro)
gemäß § 102 Abs. 4 HGO in Verbindung mit § 97a Nr. 3 HGO genehmigt.
2. Die Inanspruchnahme des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrages der Kreditaufnahme zur Finanzierung der Auszahlungen (Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen) des Finanzhaushaltes von bisher 2.940.599,00 Euro wird in Höhe von nunmehr max.
5.214.932 Euro (in Worten: fünf Millionen zweihundertvierzehntausend neunhundertzweiunddreißig Euro)
gemäß § 103 Abs. 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 97a Nr. 4 HGO unverändert genehmigt.
3. Die Inanspruchnahme des in § 4 der 1. Nachtragshaushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von bisher max. 3.000.000,00 € wird in Höhe von nunmehr max.
7.000.000,00 Euro (in Worten: sieben Millionen Euro)
wird gemäß § 105 Abs. 2 HGO in Verbindung mit § 97a Nr. 5 HGO genehmigt.
4. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Camberg wird von der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Camberg nicht berührt.
Die Vorgaben meiner Haushaltsgenehmigung für die Haushaltssatzung 2020 vom 03. März 2020 haben insofern unverändert Gültigkeit.
Limburg, den 27. Januar 2021
gez. Dr. T. Orth
Öffentliche Auslegung
Die Erste Nachtragshaushaltssatzung und der Erste Nachtragshaushaltsplan nebst Anlagen der Stadt Bad Camberg für das Haushaltsjahr 2020 liegt zur Einsichtnahme von
Montag, den 08. Februar 2021 bis Mittwoch, den 17. Februar 2010
im Rathaus Bad Camberg, Chambray-les-Tours-Platz 1, Zimmer 104, während den nachfolgend aufgeführten Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus:
Montag bis Mittwoch | 08:30 Uhr | bis | 12:00 Uhr | und |
| 14:00 Uhr | bis | 15:30 Uhr |
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Donnerstag | 08:30 Uhr | bis | 12:00 Uhr | und |
| 14:00 Uhr | bis | 18:00 Uhr |
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Freitag | 08:30 Uhr | bis | 12:00 Uhr. |
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öffentlich aus.
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Bad Camberg, den 01. Februar 2021
Der Magistrat der Stadt Bad Camberg
gez. Jens-Peter Vogel, Bürgermeister
Erste Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Camberg für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. April 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. März 2015, berichtigt am 22. April 2015 (GVBI. I S. 158/188) hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bad Camberg gemäß § 51a HGO am 01. Dezember 2020 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1 - Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| erhöht um
EUR | vermindert um EUR | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge | ||
gegenüber bisher EUR | auf nunmehr EUR festgesetzt | ||||
a) | im Ergebnishaushalt |
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| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 | -2.075.330 | 31.776.689 | 29.701.359 |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 | -1.144.492 | 30.784.928 | 29.640.436 |
| mit einem Saldo von | 0 | -930.838 | 991.761 | 60.923 |
| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 | 0 | 0 | 0 |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 | 0 | 0 | 0 |
| mit einem Saldo von | 0 | 0 | 0 | 0 |
| mit einem Überschuss von | 0 | -930.838 | 991.761 | 60.923 |
b) | im Finanzhaushalt |
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| mit einem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf | 0 | -840.488 | 2.394.554 | 1.554.066 |
| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 | -948.660 | 3.785.419 | 2.836.759 |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 485.185 | 0 | 8.004.676 | 8.489.861 |
| mit einem Saldo von | 0 | -1.433.845 | -4.219.257 | -5.653.102 |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.274.333 | 0 | 2.940.599 | 5.214.932 |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 | 0 | 1.115.896 | 1.115.896 |
| mit einem Saldo von | 2.274.333 | 0 | 1.824.703 | 4.099.036 |
| mit einem Finanzmittelüberschuss des Haushaltsjahres von | 0 | 0 | 0 | 0 |
| festgesetzt. |
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§ 2 - Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung von 2.940.599 € auf 5.214.932 € geändert.
§ 3 - Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird von bisher 538.000 € auf 2.618.000 € geändert.
§ 4 - Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird von 3.000.000 € auf 7.000.000 € geändert
§ 5 - Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 6 - Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
Bad Camberg, den 01. Dezember 2020
Der Magistrat der Stadt Bad Camberg
gez. Jens-Peter Vogel, Bürgermeister