
5 Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt
Der Bau der geplanten Ortsumgehung wird trotz festgesetzter Verminderungsmaßnahmen und Schutzmaßnahmen Beeinträchtigungen der Schutzgüter verursachen. Nachfolgend werden zu den einzelnen Schutzgütern die erheblichen Beeinträchtigungen aufgeführt; darüber hinaus ergeben sich geringfügige Beeinträchtigungen von minderer Schwere.