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Rattenbekämpfung
Diese Maßnahme findet in diesem Jahr in der Zeit vom 01.08. bis 12.08.2022 statt und erstreckt sich auf das gesamte Kanalnetz.
Bitte beachten Sie folgendes:
Küchenabfälle bzw. Essensreste dürfen nicht in die Kanalisation geführt werden, sondern sind in den entsprechenden Müllgefäßen zu entsorgen. Die Grundstückseigentümer werden gebeten, einen festgestellten Rattenbefall den Stadtwerken Bad Camberg unter der Telefon-Nr. 06434/202835 (Herr Aulmann) zu melden. Nach § 1 der Verordnung über die Bekämpfung tierischer Schädlinge (Schädlingsbekämpfungsverordnung vom 18. Mai 1971, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, S. 111) sind die Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken verpflichtet, bei Rattenbefall, unverzüglich der Gemeinde Anzeige zu erstatten und für die Rattenbekämpfung nach den Vorschriften dieser Verordnung zu sorgen.
Stadtwerke Bad Camberg
Betriebsleitung