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Bauleitplanung der Stadt Bad Camberg - Aufstellung eines Bebauungsplanes mit paralleler Flächennutzungsplanänderung „Pfarrer-Neubig-Straße“, im Stadtteil Würges
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg hat in ihrer Sitzung am 29.08.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes mit paralleler Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Pfarrer-Neubig-Straße“, Stadtteil Würges beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 02.05.2022 bis 09.06.2022 statt.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen folgende allgemeinen Ziele und Zwecke verfolgt werden:
- Für den bislang unbeplanten (§ 34 BauGB), von unterschiedlichen baulichen Nutzungen geprägten Bereich (Gemengelage) soll ein klarer städtebaulicher Rahmen geschaffen werden (Schaffung von Rechtssicherheit). Der Bereich soll einer geordneten städtebaulichen Nutzung zugeführt werden.
- Mit Blick auf die östlich, südlich und südwestlich angrenzende Wohnbebauung sowie die im südlichen Bereich (Gebäude des Dorfgemeinschaftshauses) vorhandene Kindertagesstätte sollen die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sichergestellt sowie den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung planerisch Rechnung getragen werden.
- Konfliktsituationen zwischen Nutzungen im zukünftigen Planbereich, sowie angrenzend daran bereits vorhandener Wohnnutzung, landwirtschaftlicher Nutzung im Südosten des Plangebietes sollen durch ein ausgewogenes Plankonzept vermieden werden. Insbesondere soll mit dem Bebauungsplan den heutigen Erfordernissen v. a. auch im Bereich des bestehenden Dorfgemeinschaftshauses/Kindergarten Rechnung getragen werden. Dazu sollen öffentliche Stellplätze errichtet werden.
- Die Nutzung einer nördlich gelegenen gewerblich genutzten Immobilie, die aktuell an der freien Strecke der B 8 liegt, soll zukunftssicher mit bauleitplanerischen Mitteln geregelt werden.
- Eine etablierte Kleingartennutzung beidseitig der Pfarrer-Neubig-Straße soll abschließend unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben (Gewässerrandstreifen, Versiegelungen etc.) planungsrechtlich geregelt werden.
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren entsprechend der Planung geändert.
Der betroffenen Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Fristen gegeben.
Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung (Entwurf des Bebauungsplanes) erfolgt innerhalb der nachfolgenden Frist:
22. April 2025 bis einschl. 30. Mai 2025
(Dauer der Öffentlichkeitsbeteiligung: 39 Tage)
Die Planunterlagen sind innerhalb der Veröffentlichungsfrist, sowie die amtliche Bekanntmachung vom Tag ihres Erscheinens bis Ende der Beteiligungsfrist, unter den nachgenannten Links im Internet digital einsehbar:
- https://www.bad-camberg.de/rathaus-politik/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/
- zentrales Internetportal für die Bauleitplanung Hessen: https://bauleitplanung.hessen.de
Die zu veröffentlichenden Unterlagen sind zusätzlich wie folgt im Internet eingestellt und innerhalb der Veröffentlichungsfrist einsehbar:
- Internetportal Stadt Bad Camberg: https://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/badcamberg/
- zentrales Internetportal für die Bauleitplanung Hessen: https://bauleitplanung.hessen.de
Die Unterlagen liegen in Bad Camberg im Stadtbauamt, Verwaltungsgebäude III, Obertorstraße 10, 1. Stock, zu jedermanns Einsichtnahme und Unterrichtung zusätzlich in Papierform öffentlich während der allgemeinen Dienststunden (Bauamt) bzw. auch außerhalb dieser Zeiten nach Terminabsprache aus
Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Zusätzlich werden die Unterlagen in Papierform in der Stadtverwaltung Bad Camberg als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit während der oben genannten Auslegungsfrist zu den allgemeinen Dienststunden auch im Foyer der allgemeinen Verwaltung, Verwaltungsgebäude I, Im Amthof 15, Erdgeschoss in Bad Camberg zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Fachliche Rückfragen und Erläuterungen sind ausschließlich im Stadtbauamt möglich.
Die allgemeinen Dienststunden (Stadtverwaltung) sind:
Montag von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Es besteht prinzipiell an allen Werktagen in den Dienstzeiten die Möglichkeit zur telefonischen Termin-Vereinbarung, um im Rahmen der Auslegung die Planunterlagen stets zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.
Kontaktdaten:
Stadtbauamt: (Frau Schütz) Telefon: 06434 – 202 625
E-Mail: Stadtbauamt @bad–camberg.de Homepage: http://www.bad-camberg.de
Während der genannten Auslegungsfrist wird der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB. Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB darauf hingewiesen, dass zum Bebauungsplan mit paralleler Flächennutzungsplanänderung:
1. Stellungnahmen und Anregungen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist mündlich, zur Niederschrift oder schriftlich vorgebracht werden können.
2. Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können.
3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt blei- ben können.
4. Eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit besteht durch eine öffentliche Auslegung in der Gemeindeverwaltung (s.o.)
Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen werden die Gremien der Stadt Bad Camberg nach Prüfung entscheiden. Das Ergebnis ist gem. den Vorgaben des § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitzuteilen bzw. kann gem. § 3 Abs. 2 Satz 7 BauGB während der Dienststunden im Bauamt der Kommune eingesehen werden.
Die betroffenen Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) werden parallel zur Öffentlichkeit beteiligt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (Ingenieurbüro SLE Schönherr) mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 4b BauGB beauftragt worden ist.
Die Lage des Plangebietes sowie die Angabe der umfassten Flurstücke kann der Anlage 1 entnommen werden.
Ausgelegt wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Bebauungsplan mit paralleler Flächennutzungsplan-Änderung bestehend aus:
- Plankarte Nr. 1 mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen
- Plankarte Nr. 2 Flächennutzungsplanänderung
- Plankarte Nr. 3 Bestandsplan
- Begründung und Umweltbericht
- Rückläufe umweltbezogener abwägungsrelevanter Stellungnahmen: TöB siehe nachfolgend
- Rückläufe privater Stellungnahmen
- Gutachten: Immissionsprognose Nr. 5381, am 22.05.2023 durch das Schalltechnische Büro A. Pfeifer vorgelegt
Umweltbezogene Informationen sind in den nachfolgend genannten Stellungnahmen (zu Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung) zu folgenden Umweltbelangen und Themenfeldern vorhanden. Die Aufzählung beinhaltet Schreiben sowohl zum Bebauungsplan wie auch zum Flächennutzungsplan. Aufgeführt sind nachfolgend unter den jeweiligen Themenkomplexen die Hinweisgeber der TöB und ihre Themen:
- Fläche / Boden / Landschaft / Land- und Fortwirtschaft
- Schreiben des Amt für Bodenmanagement: Zur Bodenordnung bestehen keine Bedenken. Die Flurstücksaufzählung wurde angepasst.
- Schreiben des RP Gießen: Forstwirtschaft: nicht betroffen; Landwirtschaft: Hinweise auf landwirtschaftlich/gärtnerisch genutzte Flächen an der Pfarrer-Neubig Straße.
- Schreiben Kreisausschuss Limburg-Weilburg Landwirtschaft: Hinweise auf landwirtschaftlich/gärtnerisch genutzte Flächen an der Pfarrer-Neubig Straße.
- Kulturgüter / sonstige Sachgüter / Gesundheit
- Schreiben des Kreisausschuss Limburg-Weilburg: Gesundheitsamt: Es werden keine grundsätzlichen Bedenken geäußert. Die Geräuschentwicklung im Bereich der Hundeschule wurde gutachtlich bewertet. Die Hinweise zur Wasserversorgung und Wasserschutzgebieten wurden berücksichtigt.
- Immissionen / Emissionen
- Schreiben des RP Gießen: Immissionsschutz: Hinweise auf einzuhaltende Orientierungswerte laut DIN 18005.
- Flora / Fauna / Artenschutz / Naturschutz
- Schreiben Kreisausschuss Limburg-Weilburg Naturschutz: Hinweise zu Ertragsmesszahlen im Planbereich und zur Baumschutzsatzung der Stadt.
- Schreiben Naturpark Taunus: nicht betroffen.
- Schreiben des RP Gießen: Naturschutz: Schutzgebiete nicht betroffen.
- Wasserwirtschaft / Abwasser
- Schreiben Kreisausschuss Limburg-Weilburg Wasser-Boden-Immissionsschutz: Hinweise hinsichtlich des dargestellten Überschwemmungsgebietes i.V. mit den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetz sowie zu Emsbach und Schwabach in Verbindung mit den dort zu beachtenden Gewässerrandstreifen und hinsichtlich der Verrohrung des Schwabach, zu angrenzenden Wasserschutzgebieten, zur Wasserversorgung und zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung.
- Schreiben des RP Gießen: Grundwasser/Wasserversorgung: nicht betroffen. Hochwasserschutz: Verweis auf Hinweiskarte; Abwasserableitung; Altlastenverdachtsflächen bzw. Einträge in der Altflächendatei.
- Schreiben der Stadtwerke Bad Camberg: Hinweise zu Wasserschutzgebieten; Versorgungsleitungen auch im Hinblick auf Löschwasserverfügbarkeit; kommunales Abwasser (Entwässerungsleitung, Abwassersammler sowie zu bestehender Bachverrohrung Schwabach und Überlaufleitung der ehemaligen Brunnenanlage Angelborn.
- Übergeordnete Planungen
- Schreiben des RP Gießen: hinsichtlich des Bedarfs von Bauflächen (Nachverdichtung) und der Festlegungen des Regionalplans Mittelhessen 2010 (RPM 2010). Hier: Vorranggebiet Siedlung Bestand, Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen und Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft; Hinweise zu Begründungsanforderungen im weiteren Verfahren.
- Bergaufsicht:
- Schreiben des RP Gießen: Bergamt: Hinweis auf umgegangenen Bergbau ohne Information auf Art und örtliche Lage.
- Abfallwirtschaft:
- Schreiben des RP Gießen: nicht betroffen, Hinweis auf Merkblätter des RP.
- Eingaben von Privat mit den Themen:
- Erhalt privater Gehölze.
- Neuausweisung von Wohnbauflächen entlang der Pfarrer-Neubig-Straße.
- Erreichbarkeit von Grundstücken in zweiter Reihe.
Die Begründung enthält Angaben zu:
- Standortwahl / Siedlungsentwicklung und Städtebaulichem Konzept und Grünordnung.
- Immissionsschutzrechtlichen Fragestellungen und Verkehrstechnischer Erschließung, allgemeiner Verkehrsbelange.
- Wasserwirtschaftlicher Belange, Altlasten und Altstandorten.
- Ver- und Entsorgung sowie zu Belangen des Bergbaus und zum Denkmalschutz.
Der Umweltbericht mit Angaben gem. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 BauGB und den §§ 2a und 4c BauGB enthält eine Einleitung, eine Beschreibung und Bewertung von Umweltauswirkungen, sowie eine Beschreibung der wichtigsten Merkmal der verwendeten technischen Verfahren der geplanten Überwachungsmaßnahmen, eine allgemein verständliche Zusammenfassung sowie eine Referenzliste der herangezogenen Quellen.
Im Einzelnen:
- Aussagen zu Bedarf an Grund und Boden sowie natürliche Grundlagen und deren Leistungsfähigkeit/Funktion im Landschaftshaushalt.
- Betrachtung der Schutzgüter: Geologie, Boden, Fläche; Klima; Wasserhaushalt; Flora und Fauna; Landschaft; Mensch; Kultur- und Sachgüter; deren Umweltauswirkungen sowie Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen und Prognosen.
- Planungsalternativen und Monitoring.
Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass
- gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Kommune wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Internet zu veröffentlichen sind,
- gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB eine oder mehrere andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten, etwa durch öffentlich zugängliche Lesegeräte oder durch eine öffentliche Auslegung der in § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB genannten Unterlagen zur Verfügung zu stellen sind,
- gemäß § 3 Abs. 3 BauGB bei Flächennutzungsplänen ergänzend zu dem Hinweis nach § 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB darauf hinzuweisen ist, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können,
- gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Informationen zur Datenverarbeitung in der Bauleitplanung gemäß Artikel 13 und Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO):
Im Rahmen der Abgabe verarbeitet die Kommune personenbezogene Daten nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) und Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit.
Im Rahmen einer Stellungnahme zu Bauleitplanverfahren werden persönliche Daten mit vollständigem Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse benötigt, um den Umfang der persönlichen Betroffenheit oder das sonstige Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können.
Alle Daten werden zur Bearbeitung der Stellungnahme verwendet. Zudem werden persönlichen Daten verwendet, um nach Abschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit (nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch und § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch) während eines Bauleitplanverfahrens, die Stellungnehmer über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme und deren Berücksichtigung zu informieren.
Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen beziehungsweise zugelassenen oder durch Ihre Einwilligung legitimierten Datenerhebung ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtmäßig.
Sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, haben betroffene Personen gem. Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung das Recht eine Auskunft über die sie betreffenden verarbeiteten Daten einzuholen und das Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Datenverarbeitung, sowie das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzulegen, bzw. die Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen oder die Datenübertragung zu fordern. Sollte eine betroffene Person der Meinung sein, das ein datenschutzrechtlicher Verstoß vorliegt, besteht das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Anlage 1 Plangebietsabgrenzung Bebauungsplan (ohne Maßstab).

Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.
Anlage 2 Plangebietsabgrenzung Flächennutzungsplanänderung (ohne Maßstab).

Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.
Anlage 3 Ausschnitt aus der Topographischen Karte zum Überblick der Lage (ohne Maßstab)

Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.
Bad Camberg, den 14.04.2025
Der Magistrat der Stadt Bad Camberg
D. Rühl, Bürgermeister