Rathaus der Stadt Bad Camberg

Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022


Die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach der Hessischen Gemeindeordnung ( HGO ) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen wurde erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Haushaltssatzung der Stadt Bad Camberg

Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Haushaltssatzung der Stadt Bad Camberg für das Haushaltsjahr 2022 wird wie folgt erteilt: 

  1. Die Inanspruchnahme des in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von max. 382.000,00 Euro (in Worten: Dreihundertzweiundachtzigtausen Euro) wird gemäß § 97a Nr. 3 HGO in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO genehmigt.
  2. Die Inanspruchnahme des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrages der Kreditaufnahme zur Finanzierung der Auszahlungen ( Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen ) des Finanzhaushaltes wird in Höhe von max. 857.661,00 Euro (in Worten: achthundertsiebenundfünfzigtausendsechshunderteinundsechszig Euro) wird gemäß § 97a Nr. 4 HGO in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO genehmigt.
  3. Die Inanspruchnahme des in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von maximal 4.000.000,00 Euro (in Worten: viermillionen Euro ) wird gemäß § 97a Nr. 5 HGO in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO genehmigt.


Bekanntmachung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Stadtwerke Bad Camberg 2022

Der nachstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach der Hessischen Gemeindeordnung ( HGO ) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen wurde erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Bad Camberg

Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Camberg für das Wirtschaftsjahr 2022 wird wie folgt erteilt:

  1. Die Inanspruchnahme des im Gesamt-Vermögensplan Wasser und Abwasser veranschlagten Gesamtbetrages der Kreditaufnahme in Höhe von max. 4.640.000,00 Euro (in Worten: viermillionensechshundertvierzigtausend Euro)  wird gemäß § 115 in Verbindung mit § 103 Hessische Gemeindeordnung ( HGO ) genehmigt.
  2. Die Inanspruchnahme des in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg am 16. Dezember 2021 beschlossenen Höchstbetrages der Liquiditätskredite für die Stadtwerke Bad Camberg von maximal 650.000,00 Euro (in Worten: sechshundertfünfzigtausend Euro) wird gemäß § 115 HGO in Verbindung mit § 105 Hessische Gemeindeordnung (HGO) genehmigt.

Limburg, den 11.03.2022

gez. Michael Köberle, Landrat

 

Öffentliche Auslegung

 

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan nebst Anlagen der Stadt Bad Camberg für das Haushaltsjahr 2022 liegt zur Einsichtnahme vom

21. März 2022 bis 30. März 2022

im Rathaus Bad Camberg, Chambray-les-Tours-Platz 1, 65520 Bad Camberg, Zimmer 203 während den Dienststunden

Montag bis Mittwoch

von

08.30

Uhr

bis

12.00

Uhr

und

 

 

14:00

Uhr

bis

15:30

Uhr

 

Donnerstag

von

08.30

Uhr

bis

12.00

Uhr

und

 

 

14:00

Uhr

bis

18.00

Uhr

 

Freitag

von

08.30

Uhr

bis

12.00

Uhr

 

öffentlich aus.

Bad Camberg, 14.03.2022

Der Magistrat der Stadt Bad Camberg

gez. Jens-Peter Vogel, Bürgermeister