Rathaus der Stadt Bad Camberg

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, nördliche Lahnstraße, 1. Änderung


Bauleitplanung der Stadt Bad Camberg

Bebauungsplan Nr. 118 a "Nördlich der Lahnstraße“, 1. Änderung

Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB in der Gemarkung Bad Camberg

hier:   Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB,

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg hat am 14. September 2021 die Aufstellung des ersten Änderungsplans zum Bebauungsplan Nr. 118 „Nördlich der Lahnstraße“ im Stadtteil Bad Camberg als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Mit der Änderung des Bebauungsplans wird das Ziel verfolgt, die für die Sicherung des bestehenden Gewerbestandorts dringend erforderliche Ergänzung von Anlagen für Infrastruktureinrichtungen bauplanungsrechtlich vorzubereiten. Dabei soll unter Berücksichtigung der bestehenden baulichen Anlagen einschließlich deren Nutzungen sowie des geplanten Vorhabens ein kleinflächiger Austausch von Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO mit Flächen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB und umgekehrt vorgenommen werden.

Zur Anwendung gelangt das beschleunigte Verfahren nach § 13 a Abs. 2 BauGB. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 21. Februar 2022 bis 21. März 2022 einschließlich

im Stadtbauamt, Verwaltungsgebäude III, Obertorstraße 10, I. Stock in Bad Camberg während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausliegt:

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist besteht nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 06434-202611 die Möglichkeit zur Unterrichtung und Erörterung. Stellungnahmen können schriftlich, elektronisch an magistrat@bad-camberg.de oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung abgegeben werden.

Die Planunterlagen können auch eingesehen und heruntergeladen werden unter

sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessenunter dem Link https://bauleitplanung.hessen.de

Derzeit können nur vollständig Geimpfte, Genesene und Getestete die Gebäude der Stadtverwaltung betreten (3G-Regel):

Als „vollständig geimpft“ gelten folgende Personen:

- Personen, die mit einem in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff geimpft wurden und bei denen nach Gabe der letzten Impfstoffdosis mindestens 14 Tage vergangen sind. Je nach Impfstoff sind für die Erlangung des vollständigen Impfschutzes eine oder zwei Impfdosen notwendig.

- Personen, die eine PCR-bestätigte* SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben und einmalig mit einem COVID-19-Impfstoff geimpft wurden.

- Personen, die gesichert positiv auf SARS-CoV-2-Antikörper getestet* und danach einmal geimpft wurden.

- Personen, die einmal geimpft wurden, nach der ersten Impfstoffdosis eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben und eine weitere Impfstoffdosis erhalten haben.

Als „genesen“ gelten folgende Personen:

- Personen, die eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, die weniger als 6 Monate zurückliegt.

- Personen, die einmal geimpft wurden und nach der ersten Impfstoffdosis eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, die weniger als 6 Monate zurückliegt.

Als negativ getestet gelten Personen,

- die innerhalb der letzten 24 Stunden mit einem Antigen-Schnelltest oder innerhalb der letzten 48 Stunden mit einem PCR-Test negativ auf das Coronavirus getestet wurden. Selbsttests werden am Eingang in die Stadtverwaltung nicht akzeptiert.

Der Status muss schriftlich oder digital gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung nachgewiesen werden. Ausgenommen hiervon sind Kinder bis zum Schulalter. Kinder/Jugendliche im Schulalter gelten aufgrund der regelmäßigen Testungen in den Schulen auch als getestet. Das Testheft ist vorzulegen.

Es sind außerdem die bekannten Hygieneregeln zum Infektionsschutz einzuhalten (Mindestabstand: 1,50 Meter, Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung [medizinische Maske/OP-Maske oder virenfilternde Maske des Standards FFP2]).

Des Weiteren werden von jeder Besucherin/jedem Besucher die Kontaktdaten zur besseren Nachverfolgung im Falle einer Erkrankung aufgenommen und ggf. an das Gesundheitsamt weitergegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Weitere Hinweise:

Die elektronisch bereitgestellten Beteiligungsunterlagen sind von der Stadt Bad Camberg sorgfältig zusammengestellt. Eine Haftung für eventuelle Fehler – insbesondere der elektronischen Verfälschung – kann gleichwohl nicht übernommen werden. Maßgeblich sind die in der Stadtverwaltung Bad Camberg bereit gehaltenen Beteiligungsunterlagen.

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung der Abwägungsergebnisse ist andernfalls nicht möglich. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beraten und entschieden.

Der Geltungsbereich des seit Dezember 2010 rechtskräftigen Bebauungsplans umfasst das Flurstück 24/2 teilweise in Flur 20 der Gemarkung Bad Camberg:






Stadt Bad Camberg, 10. Februar 2022

Der Magistrat

Jens-Peter Vogel, Bürgermeister