Rathaus der Stadt Bad Camberg

Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Gewerbegebiet 9 + 10“ 1. Ergänzung


Ziel der Planung ist die Arrondierung gewerblicher Bauflächen im Bereich des bestehenden Gewerbegebietes an der Otto-Hahn-Straße/ Philipp-Reis-Straße und der Trasse der neuen B 8. Städtebaulich stellen die in Rede stehenden Flächen einen Lückenschluss zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet und der Trasse der neuen B 8 dar. Mit der Planung wird das bestehende Gewerbegebiet ergänzt und dem ansässigen Unternehmen am Betriebsstandort die Möglichkeit zur Erweiterung seiner Produktionskapazitäten gegeben. 

Nach der Durchführung der ersten Beteiligungsschritte (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung) ist der Bebauungsplanentwurf unter Berücksichtigung fachgesetzlicher Anforderungen ergänzt worden. 

In Ihrer Sitzung am 26. April 2023 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung gebilligt und die Durchführung der Entwurfsoffenlage beschlossen. 

Zu der Planung liegen als umweltbezogene Informationen vor:

  • der Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung,
  • ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit faunistischen Untersuchungen,
  • umweltbezogene Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung (Landkreis Limburg-Weilburg - Landwirtschaft, Regierungspräsidium Gießen, Landkreis Limburg-Weilburg - Naturschutz, anerkannte Naturschutzverbände im Landkreis Limburg-Weilburg). Wesentliche umweltbezogene Inhalte der Stellungnahmen beziehen sich auf Fragen der naturschutzrechtlichen Eingriffswirkungen und des naturschutzrechtlichen Ausgleichs sowie des Boden- und Gewässerschutzes. Diese Belange sind Gegenstand der fachgutachterlichen Untersuchungen zur Planung. Die Informationen aus den Stellungnahmen und die Untersuchungsergebnisse sind in den Festsetzungen zum Bebauungsplan berücksichtigt und inhaltlich in die Planbegründung und den Umweltbericht aufgenommen. Sie sind in der Abwägung zum Entwurfsbeschluss Gegenstand der Beratungen der Stadtverordnetenversammlung. 

Das Aufstellungsverfahren wird mit der förmlichen öffentlichen Auslegung des Planentwurfs fortgeführt. Ausgelegt werden der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Gewerbegebiet 9 + 10“ 1. Ergänzung mit Begründung, Umweltbericht und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung. Zeitraum der Auslegung ist von 

Montag, 15 Mai 2023 bis einschließlich Freitag, 16. Juni 2023. 

Die Unterlagen können während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Stadtverwaltung, Am Amthof 15 in 65520 Bad Camberg eingesehen werden. 

Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen. 

Die Planunterlagen sind auf der Homepage der Stadt Bad Camberg (www.bad-camberg.de) in das Internet eingestellt und können dort eingesehen werden. Bitte folgen Sie dem Pfad à Bauen, Umwelt & Wirtschaft à Stadtplanung à Bebauungspläne im Verfahren.

Die Unterlagen sind auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt, hier folgen Sie bitte dem Pfad www.kubus-group.com à Stadtplanung à Aktuelle Beteiligungsverfahren.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme an die Adresse der Stadt Bad Camberg. 

Bad Camberg, den 04.05.2023 

Der Magistrat der Stadt Bad Camberg 

Daniel Rühl

Bürgermeister