Rathaus der Stadt Bad Camberg

Frühjahrsmarkt - Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 27.01.2022


Mit Allgemeinverfügung, veröffentlicht am 27.01.2022, wurde aus Anlass des Frühjahrsmarktes die Öffnung der Verkaufsstellen abweichend von § 3 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) am Sonntag, 24.04.2022 genehmigt.

Durch die Gewerkschaft ver.di und die Katholische Arbeitnehmerbewegung Diözesanverband Limburg e. V. wurde fristgerecht Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung eingelegt. 

Dem Widerspruch musste stattgegeben werden.

Die Allgemeinverfügung vom 27.01.2022 wird daher aufgehoben. Die Öffnung der Verkaufsstellen anlässlich des Frühjahrsmarktes am Sonntag, 24.04.2022 ist nicht zulässig.

Der Magistrat der Stadt Bad Camberg

gez.

Jens-Peter Vogel, Bürgermeister