Erneuerbare Energien - Zukunft solar

Förderung für Solaranlagen und Stromspeicher 2026

Die im Haushalt 2026 bereitgestellte Fördersumme in Höhe von 25.000 Euro für die vierte Runde des städtischen Solarförderprogramms "Zukunft solar" von der Stadt Bad Camberg bereitgestellt.


Informationen zu dem generellen Ablauf des Antrags- und Förderverfahrens:

Achten Sie bitte darauf, dass das Antragsverfahren vorsieht, dass Anträge nur gestellt und genehmigt werden, wenn der Bau der Anlage oder des Speichers im Kalenderjahr 2026 begonnen und fertiggestellt wird.

Ab sofort ist die Beantragung von Fördermitteln nach der Förderrichtlinie für Stromspeicher und Solaranlagen möglich. 

Das sind die Schritte zur Beantragung von Fördermitteln nach der Förderrichtlinie für Stromspeicher und Solaranlagen:

  1.    pdf-Formular ausfüllen

Füllen Sie das Formular digital oder ausgedruckt handschriftlich aus

2.    Abschicken oder einwerfen

  • nach Ausfüllen des pdf dieses direkt über den Link absenden
  • oder pdf abspeichern und per E-Mail senden an: umwelt@bad-camberg.de
  • oder pdf ausgedruckt per Post schicken an: Stadt Bad Camberg, Umweltreferat, Am Amthof 15, 65520 Bad Camberg

3.     Positiven Bescheid abwarten 

4.     Anlage errichten und anmelden im Kalenderjahr 2026:

Melden Sie die Anlage und/oder den Speicher im Marktstammdatenregister und bei Syna an

5.     Erforderliche Unterlagen einreichen:

  • Vordruck “Fertigstellung” (liegt dem Zuwendungsbescheid bei)
  • Nachweis der Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (jeweils für Anlage und Speicher, getrennt je nach Beantragung)
  • Nachweis der Anmeldung bei der Syna (für Anlage und Speicher zusammen, je nach Beantragung)
  • Schlussrechnung der Maßnahme
  • Einverständniserklärung des Hauseigentümers/der Hauseigentümerin (bei Eigentümergemeinschaft, Pächter- oder Mietverhältnis)
  • Nachweis einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung (nur bei Denkmalschutz)

6.     Auszahlung auf das angegebene Konto
Die Auszahlung erfolgt auf das im Vordruck “Fertigmeldung” angegebene Konto, nach Kontrolle der vollständig eingereichten Unterlagen


Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Beantragung der Förderung

  •  Die Installation der Anlagen  darf ausschließlich im Kalenderjahr 2026 erfolgen, da sonst die Förderfähigkeit erlischt.  
  • Die Höhe des Förderbetrags richtet sich nach der Leistung in kWp für Anlagen oder kWh für Speicher. Die Förderhöchstsumme liegt pro Gebäude bei 1.000,00 Euro. 
  • Nach der Installation der Anlage müssen alle benötigten Unterlagen unaufgefordert eingereicht werden.
  • Sollte die tatsächlich installierte Leistung geringer ausfallen, als die beantragte Leistung, so verringert sich der Auszahlungsbetrag entsprechend.


Bei den benötigten Unterlagen handelt es sich um:

  • Fertigstellungsformular (Erhalt mit dem Zuwendungsbescheid) 
  • Nachweis der Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (jeweils für Anlage und Speicher, getrennt, je nach Veranlagung)
  • Nachweis der Anmeldung bei der Syna (Anlage und Speicher zusammen, je nach Beantragung)
  • Kaufbelege bzw. Rechnungen mit Angaben zur Fachfirma, der Gesamtkosten und der tatsächlich installierten Leistung (kWp und kWh)
  • Einverständniserklärung des Hauseigentümers/ der Hauseigentümerin, falls nicht identisch mit dem Antragssteller  (ausgenommen bei Ehepaaren)
  • Bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes eingestuft sind, ist der Nachweis einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung bei Antragstellung zu erbringen.

Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann eine Auszahlung der Förderung erfolgen.

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