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Beteiligungen der Stadt Bad Camberg
Beteiligungen der Stadt Bad Camberg
Städte und Gemeinden sind nach den Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) verpflichtet, die Stadtverordnetenversamlung und die Öffentlichkeit jährlich durch einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu informieren. In dem Bericht sind die Beteiligungen an Unternehmen des Privatrechts aufzuführen, wenn die Gemeinde mindestens 20 % der Anteile hält. Die Stadtverordnetenversammlung hat für die Stadt Bad Camberg am 18.04.2017 beschlossen, Beteiligungen bereits ab 15 % zu erfassen.
Der Mindestinhalt des Berichts ist in § 123 a Abs. 2 HGO definiert. Danach soll der Beteiligungsbericht mindestens Angaben enthalten über
- den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung der Organe und die Beteiligungen des Unternehmens,
- den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks durch das Unternehmen,
- die Grundzüge des Geschäftsverlaufs, die Ertragslage des Unternehmens, die Kapitalzufiihrungen und -entnahmen durch die Gemeinde und die Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft, der Kreditaufnahmen, die von der Gemeinde gewährten Sicherheiten,
- das Vorliegen der Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 HGO (Wirtschaftliche Betätigung) für das Unternehmen.
Die wesentlichen Beteiligungen der Stadt Bad Camberg sind:
- Abwasserverband Emsbachtal
- Eigenbetrieb Stadtwerke Bad Camberg
- OberSelters Mineral- und Heilquellen GmbH
- Erneuerbare Energie Bad Camberg GmbH
- EnergieRegion Taunus Goldener Grund Beteiligung Verwaltungs GmbH
- EnergieRegion Taunus Goldener Grund Beteiligungs GmbH Co. KG
- Wasser- und Bodenverband Abwasserverband Emsbachtal
Die Berichte für die Jahre 2019 und 2020 werden nach der Aufstellung und Beschlussfassung zeitnah an dieser Stelle veröffentlicht.
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