Erneuerbare Energien

Förderung für Solaranlagen und Stromspeicher 2024 

Untenstehend finden Sie das Antragsformular für einen Förderantrag zur Errichtung eines Speichers oder einer Solaranlage. 

Das Antragsverfahren hat sich wie folgt geändert: In 2024 müssen Anträge gestellt und genehmigt werden bevor die Anlage installiert wird. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn schließt eine Förderung aus, Angebote dürfen aber jederzeit eingeholt werden.

Das sind die Schritte zur Beantragung von Fördermitteln nach der Förderrichtlinie für Stromspeicher und Solaranlagen 2024:

1.     Formular ausfüllen: Füllen Sie das Formular digital oder ausgedruckt handschriftlich aus.

2.     Abschicken oder einwerfen:

  • Per E-Mail an: Isabell.klingelhoefer@bad-camberg.de
  • Oder per Post an: Stadt Bad Camberg, Umweltreferat, Am Amthof 15, 65520 Bad Camberg

3.     Vorläufigen positiven Bescheid abwarten: Voraussichtlich Mitte Mai erhalten Sie eine vorläufige Rückmeldung.

4.     Anlage errichten und anmelden:

  • Beginnen Sie erst nach Erhalt des positiven Bescheids mit der Errichtung und Installation der Anlage.
  • Melden Sie die Anlage bei Syna und im Marktstammdatenregister an.

5.     Erforderliche Unterlagen einreichen:

  • Vordruck “Abschlussmeldung”
  • Schlussrechnung
  • Nachweis der Anmeldung bei Syna und im Marktstammdatenregister (für Speicher und Solaranlage, falls beides beantragt wurde)
  • Gegebenenfalls Einverständniserklärung des Hauseigentümers/Hauseigentümerin
  • Gegebenenfalls Nachweis einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung

6.     Endgültigen Bescheid über die Fördersumme erhalten

7.     Auszahlung auf angegebenes Konto: Die Auszahlung erfolgt auf das im Vordruck “Abschlussmeldung” angegebene Konto.


Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Beantragung der Förderung

  •  Die Installation der Anlagen darf erst nach Erhalt des positiven Bescheids erfolgen, da sonst die Förderfähigkeit erlischt.
  • Die Höhe des Förderbetrags richtet sich nach der Leistung in kWP oder kWh. Bei Mini-PV-Anlagen erfolgt ein pauschaler Förderbetrag. Bei Solarthermie-Anlagen wird die Höhe des Förderbetrags anhand der m² Solarkollektoren berechnet. Die Förderhöchstsumme liegt pro Gebäude bei maximal 1500,00 Euro.
  • Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt entsprechend der tatsächlich installierten Leistung, nicht nach der beantragten Leistung.
  • Nach der Installation der Anlage müssen alle benötigten Unterlagen unaufgefordert eingereicht werden, Bei den benötigten Unterlagen handelt es sich um:
    • Kaufbelege bzw. Rechnungen mit Angaben zur Fachfirma, der Gesamtkosten und der tatsächlich installierten Leistung (W bzw. kWp)
    • Einverständniserklärung des Hauseigentümers / der Hauseigentümerin, falls nicht Identisch mit dem Antragsteller
    • Nachweis der Anmeldung bei Syna GmbH
    • Nachweis der Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
    • Bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes eingestuft sind, ist der Nachweis einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung bei Antragsstellung zu erbringen
  • Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann eine Auszahlung der Förderung erfolgen.


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