In Bad Camberg setzt sich positiver Trend fort

Die LandesEnergieAgentur Hessen GmbH veröffentlicht jährlich die aktuellen Zahlen zu den in Hessen installierten Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Die nun vorliegenden Daten für das Jahr 2024 bestätigen der Stadt Bad Camberg eine überdurchschnittliche Entwicklung im landesweiten Vergleich.

Die Auswertung der installierten Leistung und Stromerzeugung bezogen auf die Einwohnerzahl zeigt, dass die Stadt Bad Camberg mit 2.657 kW/1.000 EW (Einwohner) über dem hessischen Durchschnitt von 1.230 kW/1.000 EW liegt. Auch im kreisweiten Vergleich und innerhalb des Regierungsbezirks steht Bad Camberg mit der installierten Leistung pro Kopf über dem Durchschnitt.

Die positive Entwicklung setzt sich auch im laufenden Jahr fort, insbesondere im Bereich der Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Entlang der BAB A3 sind zusätzliche Flächen mit einer Größe von rund 18 Hektar geplant, die noch in diesem Jahr realisiert werden sollen. Dabei verfolgt die Stadt Bad Camberg den politisch gefassten Grundsatzbeschluss, dass die Flächennutzung für erneuerbare Energien ausschließlich auf den privilegierten Flächen entlang des 200 Meter Streifens der Autobahn und des Schienenverkehrs und den im Regionalplan vorgesehenen Vorrangflächen erfolgen soll.

Das städtische Solarförderprogramm erfreut sich auch im Jahr 2026 großer Beliebtheit. Private Bauherrinnen und Bauherren werden beim Ausbau von Photovoltaikanlagen mit bis zu 1.000 € pro Anlage gefördert. In Summe wurden bereits rund 400 Förderbescheide seitens der Stadt Bad Camberg für PV-Anlage und Batteriespeicher ausgestellt und so die Installation von Solaranlagen im häuslichen Bereich unterstützt. Das außergewöhnlich hohe Interesse führte dazu, dass die in 2026 bereitgestellten Fördermittel aus dem Solarförderprogramm innerhalb weniger Tage vollständig ausgeschöpft waren.

Auch künftig wird die Stadt ihre Anstrengungen im Bereich erneuerbarer Energien konsequent fortführen und damit ihrer Verantwortung für Umwelt, Klima gerecht werden.


Förderung für Solaranlagen und Stromspeicher 2026

Die Mittel aus dem städtischen Solarförderprogramm "Zukunft solar" sind bereits vollständig ausgeschöpft. Damit ist keine Antragsstellung im Jahr 2026 mehr möglich.

Die diesjährige Solarförderung für PV-Anlagen und Batteriespeicher ist am 19.02.2026 um 9:00 Uhr gestartet. Dabei konnten Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bad Camberg sich ab diesen Zeitpunkt über ein Online-Portal oder direkt über das Umweltreferat für das Förderprogramm anmelden. Bis zum 23.02.2026 sind 45 Anmeldungen für das Förderjahr 2026 eingegangen. Damit sind die für das Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel weitestgehend aufgebraucht.  Je nach Entwicklung der städtischen Finanzen wird die Verwaltung versuchen, dem Förderprogramm wie in den vorangegangenen Jahren weitere Haushaltsmittel zuzuführen. 


Informationen zu dem generellen Ablauf des Antrags- und Förderverfahrens:

Achten Sie bitte darauf, dass das Antragsverfahren vorsieht, dass Anträge nur gestellt und genehmigt werden, wenn der Bau der Anlage oder des Speichers im Kalenderjahr 2026 begonnen und fertiggestellt wird.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Beantragung der Förderung

  •  Die Installation der Anlagen  darf ausschließlich im Kalenderjahr 2026 erfolgen, da sonst die Förderfähigkeit erlischt.  
  • Die Höhe des Förderbetrags richtet sich nach der Leistung in kWp für Anlagen oder kWh für Speicher. Die Förderhöchstsumme liegt pro Gebäude bei 1.000,00 Euro. 
  • Nach der Installation der Anlage müssen alle benötigten Unterlagen unaufgefordert eingereicht werden.
  • Sollte die tatsächlich installierte Leistung geringer ausfallen, als die beantragte Leistung, so verringert sich der Auszahlungsbetrag entsprechend.


Bei den benötigten Unterlagen handelt es sich um:

  • Fertigstellungsformular (Erhalt mit dem Zuwendungsbescheid) 
  • Nachweis der Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (jeweils für Anlage und Speicher, getrennt, je nach Veranlagung)
  • Nachweis der Anmeldung bei der Syna (Anlage und Speicher zusammen, je nach Beantragung)
  • Kaufbelege bzw. Rechnungen mit Angaben zur Fachfirma, der Gesamtkosten und der tatsächlich installierten Leistung (kWp und kWh)
  • Einverständniserklärung des Hauseigentümers/ der Hauseigentümerin, falls nicht identisch mit dem Antragssteller  (ausgenommen bei Ehepaaren)
  • Bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes eingestuft sind, ist der Nachweis einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung bei Antragstellung zu erbringen.

Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann eine Auszahlung der Förderung erfolgen.

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