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Erneuerbare Energien - Zukunft solar
Förderung für Solaranlagen und Stromspeicher 2026
Die Mittel aus dem städtischen Solarförderprogramm "Zukunft solar" sind bereits vollständig ausgeschöpft. Damit ist keine Antragsstellung im Jahr 2026 mehr möglich.
Die diesjährige Solarförderung für PV-Anlagen und Batteriespeicher ist am 19.02.2026 um 9:00 Uhr gestartet. Dabei konnten Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bad Camberg sich ab diesen Zeitpunkt über ein Online-Portal oder direkt über das Umweltreferat für das Förderprogramm anmelden. Bis zum 23.02.2026 sind 45 Anmeldungen für das Förderjahr 2026 eingegangen. Damit sind die für das Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel weitestgehend aufgebraucht. Je nach Entwicklung der städtischen Finanzen wird die Verwaltung versuchen, dem Förderprogramm wie in den vorangegangenen Jahren weitere Haushaltsmittel zuzuführen.
Informationen zu dem generellen Ablauf des Antrags- und Förderverfahrens:
Achten Sie bitte darauf, dass das Antragsverfahren vorsieht, dass Anträge nur gestellt und genehmigt werden, wenn der Bau der Anlage oder des Speichers im Kalenderjahr 2026 begonnen und fertiggestellt wird.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Beantragung der Förderung
- Die Installation der Anlagen darf ausschließlich im Kalenderjahr 2026 erfolgen, da sonst die Förderfähigkeit erlischt.
- Die Höhe des Förderbetrags richtet sich nach der Leistung in kWp für Anlagen oder kWh für Speicher. Die Förderhöchstsumme liegt pro Gebäude bei 1.000,00 Euro.
- Nach der Installation der Anlage müssen alle benötigten Unterlagen unaufgefordert eingereicht werden.
- Sollte die tatsächlich installierte Leistung geringer ausfallen, als die beantragte Leistung, so verringert sich der Auszahlungsbetrag entsprechend.
Bei den benötigten Unterlagen handelt es sich um:
- Fertigstellungsformular (Erhalt mit dem Zuwendungsbescheid)
- Nachweis der Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (jeweils für Anlage und Speicher, getrennt, je nach Veranlagung)
- Nachweis der Anmeldung bei der Syna (Anlage und Speicher zusammen, je nach Beantragung)
- Kaufbelege bzw. Rechnungen mit Angaben zur Fachfirma, der Gesamtkosten und der tatsächlich installierten Leistung (kWp und kWh)
- Einverständniserklärung des Hauseigentümers/ der Hauseigentümerin, falls nicht identisch mit dem Antragssteller (ausgenommen bei Ehepaaren)
- Bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes eingestuft sind, ist der Nachweis einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung bei Antragstellung zu erbringen.
Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann eine Auszahlung der Förderung erfolgen.
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