Mietkostenzuschuss

Städtische Förderung

Förderung Mietkostenzuschuss


Leerstehende Ladenlokale in Bad Camberg wiederbeleben 

In der Bad Camberger Innenstadt gibt es leerstehende Ladenlokale, die darauf warten, mit neuen und attraktiven Geschäftsideen belebt zu werden.

Die Stadt Bad Camberg unterstützt dieses Ziel mit einer städtischen Mietkostenzuschussförderung. Damit möchten wir neue Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter dabei unterstützen, Leerstände zu reduzieren und die Innenstadt nachhaltig zu stärken.



Wer kann einen Antrag stellen?

  • Antragsberechtigt sind ausschließlich Mieterinnen und Mieter, die ein neues Ladenlokal in der Innenstadt anmieten und selbst betreiben.
  • Jeder Antrag wird im Magistrat einzeln beraten und entschieden.


Für welche Geschäfte ist die Förderung gedacht?

Die Förderung richtet sich vorrangig an Geschäfte,

  • die eine besondere Attraktivität für die Innenstadt bieten,
  • die eine gewisse Besucherfrequenz erwarten lassen,
  • die zur Belebung der Innenstadt beitragen.

Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall im Rahmen der Antragstellung.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung ist zeitlich auf 12 Monate begrenzt und staffelt sich wie folgt:

  • Monate 1–6:
    50 % der Mietkosten
    → maximal 4,00 € pro Quadratmeter
  • Monate 7–9:
    25 % der Mietkosten
    → maximal 2,00 € pro Quadratmeter
  • Monate 10–12:
    12,5 % der Mietkosten
    → maximal 1,00 € pro Quadratmeter

Nach Ablauf der zwölf Monate endet die Förderung automatisch.


Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung ist formlos per E-Mail möglich.

Der Antrag muss vom Mieter und Betreiber des neuen Ladenlokals gestellt werden.