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Umgang mit Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel


Grundsätzlich ist beim Umgang mit Feuerwerkskörpern äußerste Vorsicht geboten. Feuerwerk darf nur entsprechend der Gebrauchsanweisung am 31. Dezember 2025 von 0 Uhr bis 1. Januar 2026, 24 Uhr und an geeigneten, freien Orten gezündet werden. Ausreichende Sicherheitsabstände zu Gebäuden, Fahrzeugen und Personen sind einzuhalten. Zudem sollte nur zugelassene und sicherheitsgeprüfte Ware aus dem deutschen Fachhandel verwendet werden, denn illegales Feuerwerk bedeutet große Gefahr.

Die Stadt Bad Camberg bittet zudem Eltern, darauf zu achten, dass Kinder und Jugendliche keinen unbefugten Umgang mit Feuerwerk haben.

Zudem appelliert die Stadt Bad Camberg an alle Bürgerinnen und Bürger Rücksicht auf Mitmenschen, Tiere sowie die Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei zu nehmen, um einen sicheren und friedlichen Jahreswechsel zu ermöglichen und auf einen verantwortungsvollen und respektvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern zu achten. 

Mehr Infos zum Umgang mit Feuerwerk: www.bvpk.org/sicherheit


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