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Sicherheit
Poller um den Marktplatz nach Auffahrunfall außer Betrieb – geltende Verkehrszeichen sind weiterhin zu beachten
Nach Untersuchungen kann der Poller durch das Stadtbauamt bzw. den städtischen Bauhof nicht repariert werden. Zur Behebung des Schadens wurde nun der technische Dienst des für die Wartung der Poller zuständigen Unternehmens angefordert.
Bis zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Poller gelten rund um die Zu- und Abfahrt zum Marktplatz weiterhin die bekannten Verkehrszeichen und Zufahrtszeiten. Die Stadtverwaltung bittet daher alle Verkehrsteilnehmer, im Sinne der Sicherheit sowie Verkehrsberuhigung und Autofreiheit an Sonn- und Feiertagen die geltenden verkehrsrechtlichen Regelungen zu beachten.
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