Friedhof

Urnenbaumgrabfelder für Rasenpflege freiräumen


Gemäß § 26 a Absatz 5 der zurzeit gültigen Friedhofssatzung der Stadt Bad Camberg ist das Abstellen einer Grabkerze oder einer kleinen Blumenvase gestattet, sofern diese mittig auf der Grabplatte platziert ist, um die Pflege des Rasens zu gewährleisten. Sonstiger Grabschmuck darf nur an der zentralen Stelle am Baum abgelegt werden. Leider wird dieser Grabschmuck öfter auf und neben den Grabplatten abgestellt, was eine Pflege des Grabfeldes unmöglich macht.

Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass der Bauhof berechtigt ist, nach dem 15. April auf den Grabplatten befindliche Gegenstände, die die Rasenpflege behindern, zu beseitigen. Ersatzansprüche gegenüber der Stadt Bad Camberg können nicht geltend gemacht werden.

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