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Gesundheit
Vogelgrippe: Landkreis hebt Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht auf
Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises unter
einsehbar.
Der zuständige Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz passt damit die den Tierhalterinnen und Tierhaltern auferlegten Einschränkungen dem aktuellen Seuchengeschehen an. Der letzte Nachweis eines positiv getesteten Kranichs war am 6. November 2025 in Lindenholzhausen.
Dies bedeutet zwar eine Entspannung der Lage, das Virus kann sich aber auch in unserem heimischen Wassergeflügel halten, sodass die Gefahr einer Virusverschleppung aus der Wildvogelpopulation (vor allem Wassergeflügel) in die Hausgeflügelbestände weiterhin gegeben ist.
Da auch die aktuelle Risikoeinschätzung durch das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Institut, FLI) vom 9. Dezember 2025 die Gefahr einer Verbreitung der Geflügelpest trotz überwiegend beendetem Vogelzug weiterhin als hoch einstuft, sind gesundheitlich auffällige Vögel und Totfunde – insbesondere von Wassergeflügel – nach wie vor zu melden.
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sowie Halterinnen und Halter sonstiger Vögel empfänglicher Arten sind ebenfalls weiterhin angehalten, gehäufte Todesfälle, auffälligen Rückgang der Legeleistung oder sonstige Anzeichen für eine mögliche Infektion im Bestand umgehend dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz zu melden.
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