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Straßen und Gehwege regelmäßig reinigen


Nach der Straßenreinigungssatzung sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der an öffentlichen Straßen angrenzenden Grundstücke dafür verantwortlich, die Gehwege und – soweit vorgesehen – die Fahrbahnränder regelmäßig zu reinigen. Dazu gehört insbesondere das Entfernen von Laub, Schmutz, Unrat und sonstigen Verunreinigungen. Auch die Straßenrinne sollte freigehalten werden, damit Regenwasser problemlos abfließen kann. 

In der Regel ist eine Reinigung einmal wöchentlich erforderlich. Bei stärkerer Verschmutzung, insbesondere während des Laubfalls, kann ein häufigeres Kehren notwendig sein. Der anfallende Kehricht ist ordnungsgemäß zu entsorgen und darf weder in Straßenabläufe noch auf angrenzende Grundstücke gelangen. 

Darüber hinaus weist die Stadt Bad Camberg darauf hin, dass in den Wintermonaten alle Bürgerinnen und Bürger verpflichtet sind, die Gehwege vor ihren Grundstücken von Schnee zu räumen sowie von Schnee- und Eisglätte zu befreien. Der geräumte Schnee sollte so gelagert werden, dass der Verkehr – insbesondere der Fußgängerverkehr – nicht beeinträchtigt wird. 

Die Stadt Bad Camberg bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Unterstützung und bittet um Mithilfe, damit das Stadtgebiet auch weiterhin sicher und gepflegt bleibt. 

Die vollständige Straßenreinigungssatzung kann hier eingesehen werden.

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