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Räum- und Streufahrzeugen die Durchfahrt erleichtern


Damit Räumfahrzeuge den Winterdienst verrichten können, sollten beim Parken unbedingt 3,50 Meter Abstand zwischen beiden Straßenseiten eingehalten werden. Am besten ist es, bei diesen Witterungsverhältnissen – oder, wenn solche vorhersehbar sind – nur auf einer Straßenseite zu parken. Dann kommt der Winterdienst schnell durch und alle Verkehrsteilnehmer profitieren von sicheren Verkehrswegen!

Diese Regelung sollte – im Interesse eines jeden Einzelnen – nicht nur für Räum- und Streufahrzeuge eingehalten werden, sondern auch, um Rettungsdiensten, Feuerwehren oder Müllfahrzeugen die Durchfahrt zu erleichtern.

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