Aufstellung eines Bebauungsplans „Im Stocksweg“ in der Kernstadt mit Änderung des Flächennutzungsplanes Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 BauGB (Baugesetzbuch)


Der Aufstellungsbeschluss zur vorgenannten Bauleitplanung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung von Gewerbegebietsflächen im Anschluss an die Bestandsgebiete südlich der Beuerbacher Landstraße um dem aktuellen Bedarf und den bekannten Nachfragen für gewerblich nutzbare Flächen nachkommen zu können. Gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird der Flächennutzungsplan geändert.

Die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung (Vorentwurf des Bebauungsplanes) erfolgt innerhalb der nachfolgenden Frist:

06. Februar 2026 bis 09. März 2026

Die Planunterlagen sind innerhalb der Veröffentlichungsfrist, sowie die amtliche Bekanntmachung vom Tag ihres Erscheinens bis Ende der Beteiligungsfrist, unter den nachgenannten Links im Internet digital einsehbar:

-   https://www.bad-camberg.de/rathaus-politik/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/

-   zentrales Internetportal für die Bauleitplanung Hessen: https://bauleitplanung.hessen.de

Die zu veröffentlichenden Unterlagen sind zusätzlich wie folgt im Internet eingestellt und innerhalb der Veröffentlichungsfrist einsehbar:

-   Internetportal Stadt Bad Camberg: https://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/

-   zentrales Internetportal für die Bauleitplanung Hessen: https://bauleitplanung.hessen.de

- KUBUS planung: https://www.kubus-group.com/beteiligungsverfahren.

Die Unterlagen liegen in Bad Camberg im Stadtbauamt, Verwaltungsgebäude III, Obertorstraße 10, 1. Stock, zu jedermanns Einsichtnahme und Unterrichtung zusätzlich in Papierform öffentlich während der allgemeinen Dienststunden aus

Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Bzw. auch außerhalb dieser Zeiten nach Terminabsprache.

Zusätzlich werden die Unterlagen in Papierform in der Stadtverwaltung Bad Camberg als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit während der oben genannten Auslegungsfrist zu den allgemeinen Dienststunden auch im Foyer der allgemeinen Verwaltung, Verwaltungsgebäude II, Im Amthof 15, Erdgeschoss in Bad Camberg zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Fachliche Rückfragen und Erläuterungen sind ausschließlich im Stadtbauamt möglich.

Die allgemeinen Dienststunden sind:

Montag von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Dienstag von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Mittwoch von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Es besteht prinzipiell an allen Werktagen in den Dienstzeiten die Möglichkeit zur telefonischen Termin-Vereinbarung, um im Rahmen der Auslegung die Planunterlagen stets zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.

Kontaktdaten sind:

Telefon:        Stadtbauamt                                                                       Telefon:        06434 – 202 611

E-Mail:         Stadtbauamt @bad–camberg.de           Homepage:  http://www.bad-camberg.de

Während der genannten Auslegungsfrist wird der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB.

Anregungen und Hinweise können unter Angabe von Name und postalischer Adresse elektronisch, mündlich, zur Niederschrift oder schriftlich vorgebracht werden. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg entscheiden.

Die Erkenntnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung fließen unmittelbar als (ggf. zusätzliches) Planungsmaterial in die weitere Planung ein. Die eingebrachten Stellungnahmen müssen lt. Gesetz weder protokolliert noch im Anschluss daran durch eine Mitteilung an die Betreffenden beantwortet werden, ob und in welchem Umfang die Planung die Diskussionsergebnisse aufgenommen hat.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (Kubus) mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 4b BauGB beauftragt worden ist.

Übersichtskarte:                         Lage des räumlichen Geltungsbereichs zum Bebauungsplan und der Änderung des Flächennutzungsplans „Im Stocksweg“

Quelle: https://natureg.hessen.de

Bad Camberg, den 29.01.2026

Der Magistrat der Stadt Bad Camberg

Daniel Rühl, Bürgermeister