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Aufstellung eines Bebauungsplans „Waldspielplatz“ in der Kernstadt
Der Aufstellungsbeschluss zur vorgenannten Bauleitplanung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der zwischenzeitlich aufgegebene Waldspielplatz nördlich der Landesstraße L 3031 östlich von Bad Camberg soll am selben Standort neu angelegt werden. Für den Spielplatz im planungsrechtlichen Außenbereich besteht kein formelles Baurecht. Das bestehende Parkplatzangebot an der L 3031 gegenüber dem Waldschloss ist oft überlastet, Besucher weichen von den überfüllten Parkplätzen oft auf Randflächen aus. Zur Ordnung des ruhenden Verkehrs ist vorgesehen, die Parkplatzflächen zu erweitern. Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Genehmigungsgrundlagen für die Verwirklichung der beiden Vorhaben zu schaffen.
Die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung (§ 3 Abs. 1 BauGB) erfolgt innerhalb der nachfolgenden Frist:
Montag, 09. März 2026 bis einschließlich Freitag, 10. April 2026
Die Planunterlagen sind innerhalb der Veröffentlichungsfrist, sowie die amtliche Bekanntmachung vom Tag ihres Erscheinens bis Ende der Beteiligungsfrist, unter den nachgenannten Links im Internet digital einsehbar:
- https://www.bad-camberg.de/rathaus-politik/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/
- zentrales Internetportal für die Bauleitplanung Hessen: https://bauleitplanung.hessen.de
Die zu veröffentlichenden Unterlagen sind zusätzlich wie folgt im Internet eingestellt und innerhalb der Veröffentlichungsfrist einsehbar:
- - Internetportal Stadt Bad Camberg: https://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/
- - zentrales Internetportal für die Bauleitplanung Hessen: https://bauleitplanung.hessen.de
- - KUBUS planung: https://www.kubus-group.com/beteiligungsverfahren.
Die Unterlagen liegen in Bad Camberg im Stadtbauamt, Verwaltungsgebäude III, Obertorstraße 10, 1. Stock, zu jedermanns Einsichtnahme und Unterrichtung zusätzlich in Papierform öffentlich während der allgemeinen Dienststunden aus
Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
bzw. auch außerhalb dieser Zeiten nach Terminabsprache.
Zusätzlich werden die Unterlagen in Papierform in der Stadtverwaltung Bad Camberg als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit während der oben genannten Auslegungsfrist zu den allgemeinen Dienststunden auch im Foyer der allgemeinen Verwaltung, Verwaltungsgebäude II, Am Amthof 15, Erdgeschoss in Bad Camberg zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Fachliche Rückfragen und Erläuterungen sind ausschließlich im Stadtbauamt möglich.
Die allgemeinen Dienststunden sind:
Montag von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Es besteht prinzipiell an allen Werktagen in den Dienstzeiten die Möglichkeit zur telefonischen Terminvereinbarung, um im Rahmen der Auslegung die Planunterlagen stets zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.
Kontaktdaten sind:
Telefon: Stadtbauamt Telefon: 06434 – 202 611
E-Mail: Stadtbauamt @bad–camberg.de Homepage: http://www.bad-camberg.de
Während der genannten Auslegungsfrist wird der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB.
Anregungen und Hinweise können unter Angabe von Name und postalischer Adresse elektronisch, mündlich, zur Niederschrift oder schriftlich vorgebracht werden. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg entscheiden. Die Erkenntnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung fließen unmittelbar als (ggf. zusätzliches) Planungsmaterial in die weitere Planung ein. Die eingebrachten Stellungnahmen müssen lt. Gesetz weder protokolliert noch im Anschluss daran durch eine Mitteilung an die Betreffenden beantwortet werden, ob und in welchem Umfang die Planung die Diskussionsergebnisse aufgenommen hat. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (Kubus) mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 4b BauGB beauftragt worden ist.
Übersichtskarte: Lage des räumlichen Geltungsbereichs zum Bebauungsplan „Waldspielplatz“

quelle: https://natureg.hessen.de
Bad Camberg, den 25.02.2026
Der Magistrat der Stadt Bad Camberg
Daniel Rühl, Bürgermeister