Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Ortsbeirat Bad Camberg-Erbach und Nachrücken einer Ersatzperson


Gemäß § 34 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG), in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWO), stelle ich fest, dass als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der Bündnis 90/Die Grünen 

Frau Sabine Gomoletz, Taunusstraße 6, 65520 Bad Camberg

in den Ortsbeirat Bad Camberg-Erbach nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des Wahlbezirkes Bad Camberg-Würges innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin, Frau Heike Niehörster, Am Amthof 15, Zimmer 101, 65520 Bad Camberg, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. 


Bad Camberg, 05.05.2025

gez. Daniel Rühl
Bürgermeister