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Bauleitplanung der Stadt Bad Camberg, Stadtteil Würges
Allgemeines Ziel der Ergänzungssatzung ist es, in Fortführung der bestehenden Bebauung an der Fichtelgebirgstraße in Würges die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines weiteren Wohngebäudes (Einfamilienhaus) zu schaffen. Die Flächen sind im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Der vorläufige Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst die in der nachstehenden Darstellung abgegrenzten Flächen.
Die Aufstellung der Ergänzungssatzung erfolgt gemäß § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuchs.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Fichtelgebirgstraße“ im Stadtteil Würges wird mit Begründung in der Zeit
von Montag, den 23.06.2025 bis einschließlich Freitag, den 25.07.2025 öffentlich ausgelegt.
Die Planunterlagen sind innerhalb der Veröffentlichungsfrist, sowie die amtliche Bekanntmachung vom Tag ihres Erscheinens bis Ende der Beteiligungsfrist, unter den nachgenannten Links im Internet digital einsehbar.
Die amtliche Bekanntmachung ist vom Tag ihres Erscheinens bis Ende der Beteiligungsfrist wie folgt einsehbar:
- https://www.bad-camberg.de/rathaus-politik/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/
Die zu veröffentlichenden Unterlagen sind wie folgt im Internet eingestellt und innerhalb der Veröffentlichungsfrist einsehbar:
- Internetportal Stadt Bad Camberg: https://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/
- zentrales Internetportal für die Bauleitplanung Hessen: https://bauleitplanung.hessen.de
Die Unterlagen liegen in Bad Camberg im Stadtbauamt, Verwaltungsgebäude III, Obertorstraße 10, 1. Stock, zu jedermanns Einsichtnahme und Unterrichtung zusätzlich in Papierform öffentlich während der allgemeinen Dienststunden aus. Die allgemeinen Dienststunden sind:
Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Bzw. auch außerhalb dieser Zeiten nach Terminabsprache:
Zusätzlich werden die Unterlagen in Papierform in der Stadtverwaltung Bad Camberg als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit während der oben genannten Auslegungsfrist zu den allgemeinen Dienststunden auch im Foyer der allgemeinen Verwaltung, Verwaltungsgebäude I, Im Amthof 15, Erdgeschoss in Bad Camberg zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Fachliche Rückfragen und Erläuterungen sind ausschließlich im Stadtbauamt möglich.
Die allgemeinen Dienststunden sind:
Montag von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Es besteht prinzipiell an allen Werktagen in den Dienstzeiten die Möglichkeit zur telefonischen Termin-Vereinbarung, um im Rahmen der Auslegung die Planunterlagen stets zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.
Kontaktdaten sind:
Telefon: Stadtbauamt Telefon: 06434 – 202 611
E-Mail: Stadtbauamt@bad–camberg.de Homepage: http://www.bad-camberg.de
Während der genannten Auslegungsfrist wird der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB. Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB darauf hingewiesen, dass zur Ergänzungssatzung:
1. - Stellungnahmen und Anregungen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist mündlich, zur Niederschrift oder schriftlich vorgebracht werden können.
2. - Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können.
3. - Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
4. - Eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit besteht durch eine öffentliche Auslegung in der Gemeindeverwaltung (s.o.).
Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen werden die Gremien der Stadt Bad Camberg nach Prüfung entscheiden. Das Ergebnis ist gem. den Vorgaben des § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitzuteilen bzw. kann gem. § 3 Abs. 2 Satz 7 BauGB während der Dienststunden im Bauamt der Kommune eingesehen werden.
Die betroffenen Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) werden parallel zur Öffentlichkeit beteiligt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (Kubus) mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 4b BauGB beauftragt worden ist.
Die Lage des Plangebietes sowie die Angabe der umfassten Flurstücke kann der Anlage entnommen werden.
Anlage: Abgrenzung des Geltungsbereichs für die Ergänzungssatzung „Fichtelgebirgstraße“ in Würges (vorläufiger Geltungsbereich)

(Bildquelle: www.geoportal.hessen.de)
Bad Camberg, den 16.06.2025
Der Magistrat der Stadt Bad Camberg
Daniel Rühl, Bürgermeister