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Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026
Die nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen wurde erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung der Stadt Bad Camberg
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Haushaltssatzung der Stadt Bad Camberg für das Haushaltsjahr 2026 wird wie folgt erteilt:
1. Die Inanspruchnahme des in § 3 der Haushaltssatzung 2026 festgesetzten Gesamtbetrages der Verpflichtungser- mächtigungen in Höhe von max.
7.466.000,00 €
(in Worten: sieben Millionen vierhundertsechsundsechzigtausend Euro)
wird gemäß § 97a Nr. 3 HGO in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO genehmigt.
2. Die Inanspruchnahme des in § 2 der Haushaltssatzung 2026 vorgesehenen Gesamtbetrages der Kreditaufnahme zur Finanzierung der Auszahlungen (Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) des Finanzhaushaltes wird in Höhe von max.
1.061.022,00 €
(in Worten: eine Million einundsechzigtausendzweiundzwanzig Euro)
wird gemäß § 97a Nr. 4 HGO in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO genehmigt.
3. Die Inanspruchnahme des in § 4 der Haushaltssatzung 2026 festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von max.
4.500.000,00 €
(in Worten: vier Millionen fünfhunderttausend Euro)
wird gemäß § 97a Nr. 5 HGO in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO genehmigt.
Bekanntmachung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Stadtwerke Bad Camberg 2026
Der nachstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen wurde erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Bad Camberg
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtwerke Bad Camberg“ für das Wirtschaftsjahr 2026 wird wie folgt erteilt:
1. Die Inanspruchnahme des in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg vom 9. Dezem- ber 2025 beschlossenen Gesamtbetrages der Kreditaufnahme für die Stadtwerke Bad Camberg (im Gesamt-Vermö- gensplan – Wasser und Abwasser) in Höhe von max.
1.500.000,00 €
(in Worten: eine Million fünfhunderttausend Euro)
wird gemäß § 115 HGO in Verbindung mit § 103 HGO genehmigt.
2. Die Inanspruchnahme des in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg vom 9. Dezem- ber 2025 beschlossenen Höchstbetrages der Liquiditätskredite für die Stadtwerke Bad Camberg in Höhe von max.
650.000,00 €
(in Worten: sechshundertfünfzigtausend Euro)
wird gemäß § 115 HGO in Verbindung mit § 105 HGO genehmigt.
Limburg, den 28.01.2026
gez. Michael Köberle
Landrat
Öffentliche Auslegung
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan nebst Anlagen der Stadt Bad Camberg für das Haushaltsjahr 2026 liegt zur Einsichtnahme vom
9. Februar 2026 bis 18. Februar 2026
im Rathaus Bad Camberg, Chambray-les-Tours-Platz 1, 65520 Bad Camberg, Zimmer 104 während den Dienststunden:
| Montag bis Mittwoch | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr |
öffentlich aus.
Bad Camberg, 02.02.2026
Der Magistrat der
Stadt Bad Camberg
gez. Daniel Rühl
Bürgermeister
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBI. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg am 09. Dezember 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 39.479.031 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 39.374.085 €
mit einem Saldo von 104.946 €
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 2.000.500 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 €
mit einem Saldo von 2.000.500 €
mit einem Überschuss von 2.015.446 €
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.974.978 €
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.985.511 €
Auszahlung aus Investitionstätigkeit auf 6.108.194 €
mit einem Saldo von -1.122.683 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.061.022 €
Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit auf 1.913.317 €
mit einem Saldo von -852.295 €
mit einem Finanzmittelüberschuss des Haushaltsjahres von 0 €
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.061.022 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 7.466.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.500.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ( Grundsteuer A ) auf 419 v.H.
b) für Grundstücke ( Grundsteuer B ) auf 399 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 440 v.H.
Die Hebesätze für die Gemeindesteuern sind in einer Hebesatzsatzung festgesetzt. Durch eine Hebesatzsatzung werden die Steuersätze von der Jährlichkeit der Haushaltssatzung entkoppelt. Die Steuersätze behalten bis zu einer Änderung der Hebesatzsatzung ihre Gültigkeit. Die Nennung der Hebesätze in der Haushaltssatzung hat dann eine deklaratorische Bedeutung, auch wenn noch keine aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wurde.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung am 9. Dezember 2025 als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Bad Camberg, den 10. Dezember 2025
Der Magistrat der Stadt Bad Camberg
gez. Daniel Rühl
Bürgermeister