Weitergabe von Daten - Ihr Widerspruchsrecht


Dieses Recht haben Betroffene in nachfolgenden Fällen: 

    A.   Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
         Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nichtvollendet haben, können               Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG i.V. mit § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes                         widersprechen.

    B.   Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die                meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
         Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V. mit § 42 Abs 2 BMG widersprechen.

    C.   Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen                  und Abstimmungen
         Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V. mit § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.

    D.   Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse              oder Rundfunk.
         Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V. mit § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.

    E.   Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
         Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V. mit § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.

Der Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten kann beim Bürgerbüro der Stadt Bad Camberg, Chambray-lés-Tours-Platz 1, 65520 Bad Camberg erhoben werden.

 

Bad Camberg, den 25.11.2025 

gez. Daniel Rühl,
Bürgermeister