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Wahlen
Kommunalwahl am Sonntag, 15. März 2026
Bei den Kommunalwahlen am 15. März 2026 werden sowohl die Vertreterinnen und Vertreter für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg als auch für die Ortsbeirate der Stadtteile Würges, Erbach, Kernstadt, Oberselters, Schwickershausen und Dombach gewählt.

Das Wahlsystem ist ein mit Personenwahl verbundenes Verhältniswahlsystem. Alle Wahlberechtigten besitzen so viele Stimmen wie Sitze zu vergeben sind. In Bad Camberg 37 Stimmen für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung und 5 bis 9 Stimmen für die Wahl des jeweiligen Ortsbeirats. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre.
Die Wahlvorschläge zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg und den Ortsbeiräten der sechs Stadtteile finden Sie hier:
Wahlvorschläge Stadtverordnetenversammlung
Wahlvorschläge Ortsbeirat Dombach
Wahlvorschläge Ortsbeirat Erbach
Wahlvorschläge Ortsbeirat Kernstadt
Wahlvorschläge Ortsbeirat Oberselters
Wahlvorschläge Ortsbeirat Schwickershausen
Wahlvorschläge Ortsbeirat Würges
Zudem sind die Wahlvorschläge im Schaukasten am Alten Rathaus (Chambray-lès-Tours-Platz 1; Übergang zum Kurpark) und im Rathaus, Verwaltungsgebäude II, Am Amthof 15 (EG), ausgehängt.
Ausländerbeirat
Eine Ausländerbeiratswahl findet nicht statt, da keine Wahlvorschläge für die Wahl zur Ausländerbeiratswahl im Wahlamt eingegangen sind. Mehr
So wählen Sie – Fragen und Antworten zur Wahl
Wie sieht der Stimmzettel aus?
Der Stimmzettel enthält zu jedem Wahlvorschlag (Liste) den Namen und die Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe und die dazugehörige Listennummer. Darüber hinaus werden für jede Liste höchstens so viele Bewerberinnen und Bewerber abgedruckt, wie Sitze zu vergeben sind. Hat eine Partei oder Wählergruppe weniger Bewerberinnen und Bewerber aufgestellt, als Sitze zu vergeben sind, dann werden für diese Liste nur die von der Partei aufgestellten Bewerberinnen und Bewerber abgedruckt.
Für die Wahl des Ortsbeirats Dombach und Schwickershausen stehen mehr Personen auf der Liste als Sitze zu vergeben sind. Das liegt daran, dass hier nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zu wählen ist, da alle Bewerber des jeweiligen Wahlvorschlags auf dem Stimmzettel ohne Angabe der Partei oder Wählergruppe aufgeführt werden.
Wie kann ich meine Stimmen auf dem Stimmzettel verteilen?

Sie können Ihre Stimmen einzeln an beliebige Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Dabei dürfen Sie auch Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Listen) auswählen; das nennt man "panaschieren". Jeder Bewerberin und jedem Bewerber Ihrer Wahl können Sie von Ihren Stimmen eine oder auch zwei, aber höchstens drei Stimmen geben. Das Anhäufen von zwei oder drei Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten nenn man "kumulieren". Beides können Sie auch gleichzeitig nutzen. Achten Sie darauf, dass Sie hierbei Ihre Gesamtstimmenzahl nicht überschreiten.
Muss ich überhaupt Stimmen einzeln vergeben?
Nein, wenn Sie eine Liste, so wie diese auf dem Stimmzettel abgedruckt ist, insgesamt und unverändert annehmen möchten, können Sie Ihre Stimmen auch komplett abgeben. Dafür setzen Sie Ihr Kreuz bei der Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfzeile.
Das Listenkreuz bewirkt, dass bei der Auszählung die Bewerberinnen und Bewerber dieser Liste in der dort genannten Reihenfolge von oben nach unten jeweils eine Stimme erhalten.
Sind danach noch nicht alle zur Verfügung stehenden Stimmen aufgeteilt, etwa weil auf einer Liste weniger Namen stehen als Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, wird die beschriebene Stimmenverteilung von oben nach unten solange wiederholt, bis alle Ihre Stimmen aufgebraucht sind oder jede Kandidatin und jeder Kandidat der von Ihnen angekreuzten Liste die höchstzulässige Zahl von drei Stimmen erhalten hat.
Kann ich auch nur einen Teil meiner Stimmen einzeln vergeben?
Ja, Sie können auch nur einen Teil Ihrer Stimmen an einzelne Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Damit in diesem Fall der Rest Ihrer Stimmen nicht verfällt, können Sie zusätzlich zur Vergabe von Einzelstimmen eine Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfleiste ankreuzen.
Mit diesem Listenkreuz bewirken Sie, dass Ihre restlichen Stimmen der angekreuzten Liste zugutekommen: Diese Stimmen werden den Kandidatinnen und Kandidaten der von Ihnen gewählten Liste von oben nach unten in der Weise zugeteilt, dass jeder, der von Ihnen weniger als drei Einzelstimmen bekommen hat, jetzt eine weitere Stimme erhält - bis alle Ihre Stimmen verteilt sind oder alle nicht gestrichenen Bewerberinnen und Bewerber der angekreuzten Liste drei Stimmen haben.
Kann ich Bewerberinnen und Bewerber streichen?
Ja, falls Sie eine Liste in der Kopfleiste gekennzeichnet haben, können Sie einzelne Namen aus der Liste streichen. Dies führt dazu, dass die gestrichenen Kandidatinnen und Kandidaten keine Stimmen aus Ihrem Kontingent erhalten.
Briefwahl
Für die Kommunalwahl am Sonntag, 15. März 2026 besitzen alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Dies ist ab Sonntag, 1. Februar, 12 Uhr bis Mittwoch, 11. März, 22 Uhr auch digital möglich.
Über diesen Link können Sie die Briefwahl-Unterlagen beantragen: Briefwahl-Unterlagen
Füllen sie den Antrag online aus und senden diesen direkt an das Wahlamt der Stadt Bad Camberg.

Zudem können die Unterlagen auch per Mail (mit Name, Geburtsdatum und Anschrift) bis Mittwoch, 11. März, 15.30 Uhr beim Bürgerbüro der Stadt Bad Camberg beantragt werden: wahlen@bad-camberg.de.
Nach der Beantragung im Internet oder per Mail werden Ihnen die notwendigen Unterlagen zugesandt. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis zum Wahltag, 15. März 2026, 18 Uhr im Briefkasten des Rathauses, Verwaltungsgebäude II, Am Amthof 15, 65520 Bad Camberg eingeworfen sein.
Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger können die Briefwahl von Montag, 2. Februar bis Freitag, 13. März auch persönlich während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Stadt Bad Camberg (Chambray-lès-Tour-Platz 1) beantragen und dort auch durchführen. Wahlkabinen und Wahlurnen stehen bereit.
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag: 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag: 6.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Freitag, 13. März: 8 bis 13 Uhr
Wahlberechtigte erhalten mit der Zusendung der Wahlbenachrichtigung alle notwendigen Informationen zum jeweiligen Wahlbezirk und der laufenden Nummer im Wählerverzeichnis sowie den Briefwahlantrag.
Für weitere Informationen und Rückfragen steht das Team des Bürgerbüros zur Verfügung: Telefon 06434 202-151 oder E-Mail an wahlen@bad-camberg.de.
Wahlbroschüre in einfacher Sprache
Um möglichst vielen Menschen eine informierte und selbstbestimmte Teilnahme an der Kommunalwahl am 15. März 2026 zu ermöglichen, hat der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen eine Broschüre zur Kommunalwahl 2026 in einfacher Sprache veröffentlicht.

Die Stadt Bad Camberg weist ausdrücklich auf dieses barrierefreie Informationsangebot hin. Die Broschüre erklärt in einfacher Sprache, wie die Kommunalwahl funktioniert, wer wählen darf und wie die Stimmabgabe erfolgt. Sie richtet sich insbesondere an Menschen mit Behinderungen und Unterstützungsbedarf, ist aber auch für Menschen mit geringen Deutschkenntnissen eine wertvolle Hilfe.
Die Broschüre steht als barrierefreies PDF kostenfrei zur Verfügung und kann als pdf hier heruntergeladen werden oder über die Internetseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration abgerufen werden.
Die Stadt Bad Camberg lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein, dieses Angebot zu nutzen und die Informationen auch im eigenen Umfeld weiterzugeben.
Ansprechpartner
Lea Zellmer
Wahlleiterin
Telefon 06434 202-310
Mail: wahlen@bad-camberg.de
Sandra Hübner
stv. Wahlleiterin
Briefwahl
Telefon 06434 202-153
Mail: wahlen@bad-camberg.de
