Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung


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An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende