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INFO
Abführung der Kurtaxe ist Pflicht für Anbieter von Beherbergungsmöglichkeiten
An vielen Stellen der Stadt finden sich Angebote und Einrichtungen wieder, die anlässlich der Kur ins Leben gerufen wurden oder zumindest einen starken Bezug dazu haben. Der Kurpark, die Wassertretbecken, der Kneipp-Kräutergarten, der Barfußpfad, der Kneipp-Rundweg können hier exemplarisch genannt werden. Aber auch Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit oder der Reduzierung von Barrieren sowie kulturelle Angebote werden in Bad Camberg als Kurstadt in einem Maß angeboten, das es so in Städten vergleichbarer Größe nicht gibt. Das gleiche gilt für das Angebot an Stadtführungen oder das städtische Kneipp-Gesundheitsprogramm. All diese Dinge stehen nicht nur den Kurgästen und Reha-Patienten zur Verfügung, sondern können auch – oftmals kostenfrei – von der einheimischen Bevölkerung sowie von Touristen, Tagesgästen aber auch von anderen Menschen genutzt werden, die sich in der Kurstadt aufhalten. Damit die hohe Qualität der Kur- und Freizeiteinrichtungen langfristig erhalten und weiterentwickelt werden kann, erhebt die Stadt Bad Camberg einen Kurbeitrag.
Neue Satzung seit Oktober 2025 in Kraft
Wie in Kurorten üblich, hat Bad Camberg bereits seit Langem eine Kurbeitragssatzung. Nachdem diese Satzung über viele Jahre hinweg nicht aktualisiert wurde, wurde sie im Herbst 2025 grundlegend überarbeitet und an die aktuellen rechtlichen Vorgaben angepasst. Grundlage hierfür war eine Mustersatzung des Hessischen Heilbäderverbandes, die unter Mitwirkung des Hessischen Städtetages erarbeitet wurde. Neben der rechtlichen Aktualisierung berücksichtigt die neue Satzung auch die Weiterentwicklung des Kur- und Gesundheitsangebots in Bad Camberg. In den vergangenen Jahren wurde kontinuierlich in die Kurinfrastruktur investiert und das Angebot für Gäste und Einheimische erweitert. Mit der Neufassung werden die Kurbeiträge an das Niveau vergleichbarer Kurorte und Heilbäder angepasst. Diese neue Satzung ist durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung seit Oktober 2025 in Kraft.
Die Einnahmen aus dem Kurbeitrag fließen ausschließlich in den Erhalt und die Weiterentwicklung der touristischen und kurbezogenen Infrastruktur. Hierzu zählen unter anderem: die Pflege des Kurparks und der Parkanlagen, die Kneippanlagen und Wassertretbecken, Wander- und Spazierwege, Gesundheits- und Kulturveranstaltungen, touristische Serviceangebote sowie weitere öffentliche Kur- und Freizeiteinrichtungen.
Kurbeitragspflichtig nach der nun aktuell gültigen Satzung sind grundsätzlich alle Personen, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten und die Möglichkeit haben, die Kur- und Freizeiteinrichtungen zu nutzen. Mit der Neufassung der Satzung gilt dies nicht nur für klassische Kurgäste und Reha-Patienten, sondern insbesondere auch für Gäste mit touristisch motiviertem Aufenthalt ab dem ersten Übernachtungstag sowie für Personen, die sich aus beruflichen Gründen in Bad Camberg aufhalten. Da auch diese Personengruppen die vorhandene Infrastruktur und die Angebote nutzen können, müssen sie ebenfalls einen Beitrag zu deren Finanzierung leisten, unabhängig davon, ob die Angebote tatsächlich in Anspruch genommen werden oder nicht. Erhebungsgebiet ist das Gebiet der Kernstadt, da hier auch die Kur sowie die meisten Kureinrichtungen angesiedelt sind. In den anderen Stadtteilen wird hingegen keine Kurtaxe erhoben.
Die Höhe des Kurbeitrags liegt bei € 2,50 für die sogenannte Hauptkarte pro Person und Übernachtung beziehungsweise bei € 1,50 für die sogenannte Beikarte pro Person und Übernachtung. Mit diesen Beträgen liegt die Kurstadt Bad Camberg im üblichen Bereich vergleichbarer Kurstädte. Die Erhebung der Kurtaxe erfolgt durch den jeweiligen Beherbergungsbetrieb, der diese dann an die Stadt abzuführen hat.
Die Umsetzung der neuen Regelungen hat sich bei vielen Beherbergungsbetrieben und Vermietern inzwischen erfolgreich etabliert. Die Stadt bedankt sich ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit und die konstruktive Unterstützung bei der Einführung des neuen Verfahrens.
Melde-Verfahren
Für die Meldung der Übernachtungsgäste sowie die Abgabe des Kurbeitrags stehen den Betrieben aktuell zwei gleichwertige Verfahren zur Verfügung: die digitale Meldung als neue Möglichkeit sowie eine manuelle Meldung der Kurtaxe, wie sie schon bisher möglich war.
Die digitale Erfassung erfolgt über die Tourismus-Seite auf der Homepage der Stadt Bad Camberg. Bei Nutzung dieses Verfahrens sind neue, kleine Kurkarten ohne Durchschläge zu verwenden. Diese sind in der Tourist-Information im Kurhaus erhältlich und erfordern lediglich die Eintragung des Namens des jeweiligen Gastes. Zu beachten ist, dass die digitale Meldung erst nach der Abreise des Gastes vorgenommen werden kann.
Die Stadt Bad Camberg bittet alle betroffenen Anbieter und Vermieter, die geltenden Bestimmungen konsequent umzusetzen. Eine einheitliche und transparente Abwicklung gewährleistet die ordnungsgemäße Erhebung des Kurbeitrags und eine verlässliche Information der Gäste. Verstöße gegen die Satzung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Darüber hinaus behält sich die Stadt vor, erforderlichenfalls Schätzungen zur Kurbeitragserhebung vorzunehmen.
Für Fragen und Unterstützung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tourist-Information sowie der Abteilung Bad Camberg Marketing - Amt für Kur, Kultur, Tourismus, Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung gerne zur Verfügung.
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