Rathaus der Stadt Bad Camberg

Bekanntmachung der ersten Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023


Die nachstehende erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 

Die nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen wurde erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut: 

Erste Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Camberg 

Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Camberg für das Haushaltsjahr 2023 wird wie folgt erteilt: 

  1. Die Inanspruchnahme des in § 3 der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 vorgesehenen Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von bisher max.  1.060.000,00 Euro (in Worten: eine Million sechzigtausend Euro) wird in Höhe von nunmehr max. 3.125.000,00 Euro (in Worten: drei Millionen einhundertfünfundzwanzigtausend Euro) gemäß § 97a Nr. 3 HGO in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO genehmigt.
  2. Die Inanspruchnahme des in § 2 der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 vorgesehenen Gesamtbetrages der Kreditaufnahme zur Finanzierung der Auszahlungen (Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) des Finanzhaushaltes in Höhe von bisher max. 729.544,00 € wird in Höhe von nunmehr max.

                                                                                3.155.698,00 €

                          (in Worten: drei Millionen einhundertfünfundfünfzigtausendsechshundertachtundneunzig Euro)

                         gemäß § 97a Nr. 4 HGO in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO genehmigt.

3. Die Inanspruchnahme des in § 4 der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditäts-      kredite in Höhe von max.

                                                                             4.500.000,00                                                   

                                                   (in Worten: vier Millionen fünfhunderttausend Euro)

                    wird gemäß § 97a Nr. 5 HGO in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO unverändert genehmigt.

4.  Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Bad Camberg wird von der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt          Bad Camberg nicht berührt. Die Vorgaben meiner Haushaltsgenehmigung für die Haushaltssatzung 2023 vom 6. März        2023 haben hinsichtlich des Eigenbetriebes unverändert Gültigkeit.

Limburg, den 03. November 2023

gez. Dr. T. Orth 


Öffentliche Auslegung 

Die erste Nachtragshaushaltssatzung und der erste Nachtragshaushaltsplan nebst Anlagen der Stadt Bad Camberg für das Haushaltsjahr 2023 liegt zur Einsichtnahme von 

Montag, den 13. November 2023 bis Mittwoch, den 22. November 2023 

im Rathaus Bad Camberg, Chambray-les-Tours-Platz 1, 65520 Bad Camberg, Zimmer 203 während den Dienststunden

Montag bis Mittwoch

von

08.30

Uhr

bis

12.00

Uhr

und

 

 

14:00

Uhr

bis

15:30

Uhr

 

Donnerstag

von

08.30

Uhr

bis

12.00

Uhr

und

 

 

14:00

Uhr

bis

18.00

Uhr

 

Freitag

von

08.30

Uhr

bis

12.00

Uhr

 

öffentlich aus.

Bad Camberg, den 03.11.2023

Der Magistrat der

Stadt Bad Camberg

gez. Daniel Rühl, Bürgermeister

 

Erste Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Camberg für das Haushaltsjahr 2023          

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. April 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. März 2015, berichtigt am 22. April 2015 (GVBI. I S. 158/188) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg am 19. September 2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

gegenüber bisher

auf nunmehr festgesetzt

EUR

EUR

EUR

 EUR

a)

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

76.000

0

35.769.919

35.845.919

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

67.025

0

36.536.382

36.603.407

mit einem Saldo von

8.975

0

-766.463

-757.488

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0

-2.000.000

3.000.000

1.000.000

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0

0

0

0

mit einem Saldo von

0

-2.000.000

3.000.000

1.000.000

mit einem Überschuss von

8.975

-2.000.000

2.233.537

242.512

b)

im Finanzhaushalt

mit einem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf

20.725

0

1.124.031

1.144.756

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

-2.337.479

4.247.822

1.910.343

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

101.900

0

5.012.990

5.114.890

mit einem Saldo von

-101.900

-2.337.479

-765.168

-3.204.547

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.426.154

0

729.544

3.155.698

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

7.500

0

1.088.407

1.095.907

mit einem Saldo von

2.418.654

0

-358.863

2.059.791

festgesetzt.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 729.544 € um 2.426.154 € erhöht und damit auf 3.155.698 € neu festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe 1.060.000 € um 2.065.000 € erhöht und damit auf 3.125.000 € neu festgesetzt.

 

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert


§ 5

Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

 

§ 6

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Nachtragshaushaltsplans am 19. September 2023 beschlossene Stellenplan.

Bad Camberg, den 19. September 2023

Der Magistrat der Stadt Bad Camberg

gez. Daniel Rühl, Bürgermeister