Rathaus der Stadt Bad Camberg

Entwurf der Ersten Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Camberg für das Haushaltsjahr 2023


Der Entwurf der Ersten Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Camberg für das Haushaltsjahr 2023 mit Anlagen liegt gemäß § 97 ( 2 ) der Hessischen Gemeindeordnung(HGO) in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit von 

Montag,  den 28. August 2023 bis Mittwoch,  den 06. September 2023

im Rathaus Bad Camberg, Chambray-les-Tours-Platz 1, Zimmer 104, während den nachfolgend aufgeführten Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus:

Montag bis Mittwoch

08:30 Uhr

bis

12:00 Uhr

und

 

14:00 Uhr

bis

15:30 Uhr

 

Donnerstag

08:30 Uhr

bis

12:00 Uhr

und

 

14:00 Uhr

bis

18:00 Uhr

 

Freitag

08:30 Uhr

bis

12:00 Uhr.

 

Bad Camberg, den 18.08.2023

Der Magistrat der Stadt Bad Camberg

gez. Daniel Rühl, Bürgermeister