Rathaus der Stadt Bad Camberg

Rattenbekämpfung


Keine Küchenabfälle bzw. Essensreste der Kanalisation zuzuführen, sondern in den entsprechenden Müllgefäßen zu entsorgen. Die Grundstückseigentümer werden gebeten, einen festgestellten Rattenbefall den Stadtwerken Bad Camberg unter der Telefon-Nr. 06434/202835 (Herr Aulmann) zu melden. Nach § 1 der Verordnung über die Bekämpfung tierischer Schädlinge (Schädlingsbekämpfungsverordnung vom 18. Mai 1971, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, S. 111) sind die Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken verpflichtet, bei Rattenbefall, unverzüglich der Gemeinde Anzeige zu erstatten und für die Rattenbekämpfung nach den Vorschriften dieser Verordnung zu sorgen.

Stadtwerke Bad Camberg

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