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Gemeinsame Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Camberg
Tagesordnung
1. Eröffnung, Begrüßung, Totenehrung
2. Feststellung der Anwesenheit
3. Grußworte der Gäste
4. Bericht Stadtbrandinspektor und Fachbereiche
5. Wahlen zur/zum:
5.1. -Stadtbrandinspektor/in
5.2. -1. Stellvertretender Stadtbrandinspektor/in
5.3. -2. Stellvertretender Stadtbrandinspektor/in
6. Verschiedenes
Anträge zur Jahreshauptversammlung müssen bis Samstag, den 17. Februar 2024 schriftlich dem Stadtbrandinspektor Richard Burbach vorliegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die gemeinsame Jahreshauptversammlung beschlussfähig ist, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder der Einsatzabteilungen anwesend ist.
Bad Camberg, den 16.01.2024
gez. Richard Burbach
Stadtbrandinspektor