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Aufstellung eines Bebauungsplanes mit paralleler Flächennutzungsplanänderung „Pfarrer-Neubig-Straße“, im Stadtteil Würges Erneute öffentliche Auslegung zur FNP-Änderung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Die erneute Offenlage zur Flächennutzungsplanänderung wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich, da der Bereich der Augärten (Gemarkung Würges, Flur 2: Flurstück Nr. 23 bis 51) im zugrunde liegenden rechtskräftigen Flächennutzungsplan gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 BauGB von der Genehmigung durch das Regierungspräsidium ausgenommen wurde. (Vgl. voranstehende Abb. 4, rot umrandeter Bereich). Die Beurteilungsgrundlagen in diesem Bereich haben sich inzwischen geändert, so dass die vorliegende FNP-Änderung erforderlich wird. Ein Teilbereich der Augärten angrenzend an die Schwabach Parzelle (Gemarkung Würges, Flur 2 FlStck. Nr. 57, 59, 60, 61 und 62) ist als Wirtschaftsgrünland feuchter Standorte dargestellt . Die Plankarte zur erneuten Offenlage der FNP-Änderung stellt nun in der Summe das durch den Bebauungsplan überplante Gebiet der Augärten dar und weist in der Planung ein Kleingartengebiet aus. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren entsprechend der Planung zum Bebauungsplan geändert.
Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit zur Information über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sowie die Gelegenheit zur Stellungnahme erfolgt innerhalb der nachfolgenden Frist:
18.07.2025 bis einschl. 18.08.2025 (Dauer der Öffentlichkeitsbeteiligung: 32 Tage)
Die amtliche Bekanntmachung ist vom Tag ihres Erscheinens bis Ende der Beteiligungsfrist, unter den nachgenannten Links im Internet digital einsehbar:
- https://www.bad-camberg.de/rathaus-politik/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/
- zentrales Internetportal für die Bauleitplanung Hessen: https://bauleitplanung.hessen.de
Die zu veröffentlichenden Unterlagen sind wie folgt im Internet eingestellt und innerhalb der Veröffentlichungsfrist einsehbar:
- Internetportal Stadt Bad Camberg: https://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtplanung/flaechennutzungsplan-im-verfahren/
- zentrales Internetportal für die Bauleitplanung Hessen: https://bauleitplanung.hessen.de
Die Unterlagen liegen in Bad Camberg im Stadtbauamt, Verwaltungsgebäude III, Obertorstraße 10, 1. Stock, zu jedermanns Einsichtnahme und Unterrichtung zusätzlich in Papierform öffentlich während der allgemeinen Dienststunden (Bauamt) bzw. auch außerhalb dieser Zeiten nach Terminabsprache aus
Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Zusätzlich werden die Unterlagen in Papierform in der Stadtverwaltung Bad Camberg als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit während der oben genannten Auslegungsfrist zu den allgemeinen Dienststunden auch im Foyer der allgemeinen Verwaltung, Verwaltungsgebäude I, Im Amthof 15, Erdgeschoss in Bad Camberg zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Fachliche Rückfragen und Erläuterungen sind ausschließlich im Stadtbauamt möglich.
Die allgemeinen Dienststunden sind:
Montag von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Es besteht prinzipiell an allen Werktagen in den Dienstzeiten die Möglichkeit zur telefonischen Termin-Vereinbarung, um im Rahmen der Auslegung die Planunterlagen stets zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.
Kontaktdaten sind:
Telefon: Stadtbauamt Telefon: 06434 – 202 611
E-Mail: Stadtbauamt@bad–camberg.de Homepage: http://www.bad-camberg.de
Während der genannten Auslegungsfrist wird der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 4a Absatz 3 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB. Es wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB darauf hingewiesen, zur Flächennutzungsplanänderung:
- Stellungnahmen und Anregungen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist mündlich, zur Niederschrift oder schriftlich vorgebracht werden können.
- Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
- Eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit besteht durch eine öffentliche Auslegung in der Gemeindeverwaltung (s.o.).
Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen werden die Gremien der Stadt Bad Camberg nach Prüfung entscheiden. Das Ergebnis ist gem. den Vorgaben des § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitzuteilen bzw. kann gem. § 3 Abs. 2 Satz 7 BauGB während der Dienststunden im Bauamt der Kommune eingesehen werden.
Die betroffenen Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) werden parallel zur Öffentlichkeit beteiligt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (Ingenieurbüro SLE Schönherr) mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 4b BauGB beauftragt worden ist.
Die Lage des Plangebietes sowie die Angabe der umfassten Flurstücke kann der Anlage entnommen werden.
Ausgelegt wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die Flächennutzungsplan-Änderung bestehend aus:
- Plankarte Nr. 2 Flächennutzungsplanänderung
- Begründung und Umweltbericht
- Rückläufe umweltbezogener abwägungsrelevanter Stellungnahmen: TöB siehe nachfolgend
- Rückläufe privater Stellungnahmen
Umweltbezogene Informationen sind in den nachfolgend genannten Stellungnahmen (zu Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung) zu folgenden Umweltbelangen und Themenfeldern vorhanden. Die Aufzählung beinhaltet Schreiben sowohl zum Bebauungsplan wie auch zum Flächennutzungsplan. Aufgeführt sind nachfolgend unter den jeweiligen Themenkomplexen die Hinweisgeber der TöB und ihre Themen:
Fläche / Boden / Landschaft / Land- und Fortwirtschaft
- Schreiben des Amt für Bodenmanagement: Zur Bodenordnung bestehen keine Bedenken. Die Flurstücksaufzählung wurde angepasst.
- Schreiben des RP Gießen: Forstwirtschaft: Hinweise auf planungsrechtlich bestehende Waldparzelle; Landwirtschaft: Hinweise auf landwirtschaftlich/gärtnerisch genutzte Flächen an der Pfarrer-Neubig Straße.
- Schreiben Kreisausschuss Limburg-Weilburg Landwirtschaft: Hinweise auf landwirtschaftlich/gärtnerisch genutzte Flächen an der Pfarrer-Neubig Straße. Die Belange der Landwirtschaft wurden zurückgestellt.
- Kulturgüter / sonstige Sachgüter / Gesundheit
- Schreiben des Kreisausschuss Limburg-Weilburg: Gesundheitsamt: Es werden keine grundsätzlichen Bedenken geäußert. Die Geräuschentwicklung im Bereich der Hundeschule wurde gutachtlich bewertet. Die Hinweise zur neuen Trinkwasserverordnung wurden berücksichtigt.
- Schreiben des Landesamt für Denkmalpflege – Hessen Archäologie: Keine Einwände
Immissionen / Emissionen
- Schreiben des RP Gießen: Immissionsschutz: Hinweise auf einzuhaltende Orientierungswerte laut DIN 18005.
Flora / Fauna / Artenschutz / Naturschutz
- Schreiben Kreisausschuss Limburg-Weilburg Naturschutz: Hinweise zur Kompensationsverordnung.
- Schreiben des RP Gießen: Naturschutz: Schutzgebiete nicht betroffen.
Wasserwirtschaft / Abwasser
- Schreiben Kreisausschuss Limburg-Weilburg Wasser-Boden-Immissionsschutz: Hinweise hinsichtlich der gesetzlichen Vorgaben (WHG und HWG) zu Überschwemmungsgebieten, zu beachtenden Gewässerrandstreifen und zu Bewirtschaftungszielen von Oberflächengewässern.
- Schreiben des RP Gießen: Hinweise hinsichtlich der gesetzlichen Vorgaben (WHG und HWG) zu Überschwemmungsgebieten, zu beachtenden Gewässerrandstreifen und zu Bewirtschaftungszielen von Oberflächengewässern; .Abwasserableitung (SMUSI Anpassung); Altlastenverdachtsflächen bzw. Einträge in der Altflächendatei.
- Schreiben des Abwasserverband Emsbachtal: Hinweis auf die noch ausstehende Planung der Ortskanalisation und die Schmutzwasserbehandlung.
Übergeordnete Planungen
- Schreiben des RP Gießen: hinsichtlich der raumordnerischen Ziele ist die Planung angepasst. Auf die erforderliche Flächennutzungsplanänderung wurde hingewiesen.
Bergaufsicht
- Schreiben des RP Gießen: Bergamt: Hinweis auf umgegangenen Bergbau ohne Information auf Art und örtliche Lage.
Abfallwirtschaft
- Schreiben des RP Gießen: nicht betroffen, Hinweis auf Merkblätter des RP.
Eingaben von Privat mit den Themen
- Es liegen keine Stellungnahmen vor.
Die Begründung enthält Angaben zu:
- Standortwahl / Siedlungsentwicklung und Städtebaulichem Konzept und Grünordnung.
- Immissionsschutzrechtlichen Fragestellungen und Verkehrstechnischer Erschließung, allgemeiner Verkehrsbelange.
- Wasserwirtschaftlicher Belange, Altlasten und Altstandorten.
- Ver- und Entsorgung sowie zu Belangen des Bergbaus und zum Denkmalschutz.
Der Umweltbericht mit Angaben gem. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 BauGB und den §§ 2a und 4c BauGB enthält eine Einleitung, eine Beschreibung und Bewertung von Umweltauswirkungen, sowie eine Beschreibung der wichtigsten Merkmal der verwendeten technischen Verfahren der geplanten Überwachungsmaßnahmen, eine allgemein verständliche Zusammenfassung sowie eine Referenzliste der herangezogenen Quellen.
Im Einzelnen:
- Aussagen zu Bedarf an Grund und Boden sowie natürliche Grundlagen und deren Leistungsfähigkeit/Funktion im Landschaftshaushalt.
- Betrachtung und Bewertung der Eingriffe in die Belange der Schutzgüter: Geologie, Boden, Fläche; Klima; Wasserhaushalt; Flora und Fauna; Landschaft; Mensch; Kultur- und Sachgüter; deren Umweltauswirkungen sowie Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen und Prognosen.
- Planungsalternativen und Monitoring.
Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass
- gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Kommune wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Internet zu veröffentlichen sind,
- gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB eine oder mehrere andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten, etwa durch öffentlich zugängliche Lesegeräte oder durch eine öffentliche Auslegung der in § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB genannten Unterlagen zur Verfügung zu stellen sind,
- gemäß § 3 Abs. 3 BauGB bei Flächennutzungsplänen ergänzend zu dem Hinweis nach § 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB darauf hinzuweisen ist, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können,
- gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Informationen zur Datenverarbeitung in der Bauleitplanung gemäß Artikel 13 und Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO):
Im Rahmen der Abgabe verarbeitet die Kommune personenbezogene Daten nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) und Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit.
Im Rahmen einer Stellungnahme zu Bauleitplanverfahren werden persönliche Daten mit vollständigem Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse benötigt, um den Umfang der persönlichen Betroffenheit oder das sonstige Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können.
Alle Daten werden zur Bearbeitung der Stellungnahme verwendet. Zudem werden persönlichen Daten verwendet, um nach Abschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit (nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch und § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch) während eines Bauleitplanverfahrens, die Stellungnehmer über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme und deren Berücksichtigung zu informieren.
Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen beziehungsweise zugelassenen oder durch Ihre Einwilligung legitimierten Datenerhebung ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtmäßig.
Sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, haben betroffene Personen gem. Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung das Recht eine Auskunft über die sie betreffenden verarbeiteten Daten einzuholen und das Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Datenverarbeitung, sowie das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzulegen, bzw. die Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen oder die Datenübertragung zu fordern. Sollte eine betroffene Person der Meinung sein, dass ein datenschutzrechtlicher Verstoß vorliegt, besteht das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Anlage 1: Plangebietsabgrenzung Flächennutzungsplanänderung (ohne Maßstab).

Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.
Anlage 2 Ausschnitt aus der Topographischen Karte zum Überblick der Lage (ohne Maßstab)

Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.
Bad Camberg, den 10.07.2025
Der Magistrat der Stadt Bad Camberg
Daniel Rühl, Bürgermeister