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Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Ortsbeirat des Ortsbezirkes Bad Camberg - Erbach und Nachrücken einer Ersatzperson
Gemäß § 34 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG), in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWO), stelle ich fest, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands -CDU
Herr Sundance Schmitt-Bauer
in den Ortsbeirat des Ortsbezirkes Bad Camberg - Erbach nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des Wahlbezirkes Bad Camberg – Erbach innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin, Frau Lea Zellmer, Am Amthof 15, Zimmer 101, 65520 Bad Camberg, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Bad Camberg, den 07.05.2026
gez. Lea Zellmer
Wahlleiterin